Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Geschlechtseinträge im Personenstandsregister nicht gestrichen werden dürfen, wenn kein biologisch-geschlechtlicher Grund vorliegt.
Seit 1. Jänner können intersexuelle Personen beantragen, ihren Eintrag im Geburtsregister auf „divers“ ändern zu lassen. Nun zeigt sich: Die Möglichkeit wird kaum beansprucht.
Am Freitag fällte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine vielbeachtete Entscheidung. Künftig wird es Personen möglich sein, im Personenstandsregister eine Geschlechtsidentität jenseits von „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben.