Die Rückführungsquote in der EU ist trotz der hohen Zahl abgelehnter Asylanträge nach wie vor erschreckend niedrig. Das will die EU-Kommission nun mit einem neuen Gesetz ändern.
Die EU-Kommission stellt sich hinter Italiens Pläne für ein Abkommen mit Albanien. Das EU-Recht erlaube die Einstufung von Drittstaaten als „sicher“. Das EuGH-Urteil dazu könnte wegweisend sein.
Großbritannien ist der europäische Vorreiter bei der Privatisierung von Abschiebungsdienstleistungen. Aber auch andere Länder wie Italien und Schweden binden private Akteure ein, wenn auch in begrenztem Umfang.