Freilich #32: Süchtig nach dem Kick

Trotz Ausweisungsbescheid: Nur jeder Fünfte verließ die EU am Ende tatsächlich

Die Rückführungsquote in der EU ist trotz der hohen Zahl abgelehnter Asylanträge nach wie vor erschreckend niedrig. Das will die EU-Kommission nun mit einem neuen Gesetz ändern.

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Trotz Ausweisungsbescheid: Nur jeder Fünfte verließ die EU am Ende tatsächlich

Migranten bei ihrer Ankunft in Shengjin in Albanien. (Symbolbild)

© IMAGO / SOPA Images

Brüssel. – Trotz abgelehnter Asylanträge bleibt die große Mehrheit der ausreisepflichtigen Migranten in der Europäischen Union. Laut EU-Statistikamt Eurostat waren im Jahr 2023 mehr als 480.000 Drittstaatsangehörige ausreisepflichtig – doch nur jede fünfte Rückkehrentscheidung führte tatsächlich zur Ausreise. Diese niedrige Abschiebequote will die EU-Kommission nun mit einem neuen Gesetzesvorschlag drastisch erhöhen.

Fokus auf straffällige Migranten

Der EU-Kommissar für Sicherheit und Migration, Magnus Brunner, betonte gegenüber der Welt am Sonntag: „Ich werde ein neues Gesetz vorschlagen, um ein europäisches Rückführungssystem zu etablieren. Dieses wird die Verpflichtung für Rückzuführende beinhalten, mit den Behörden zu kooperieren, und harte Konsequenzen, wenn sie dies nicht tun.“ Sein Ziel sei klar: „Das Ergebnis muss sein, dass wenn eine Rückführungsentscheidung ergeht, diese auch tatsächlich durchgesetzt wird.“

Besonderen Handlungsbedarf sieht die EU-Kommission bei Migranten, die in der EU straffällig geworden sind. „Es gibt auch Fälle, wo gefährliche Personen, die zurückgeführt werden müssen, durch die Lücken im System schlüpfen und Straftaten begehen“, so Brunner. „Die Regeln für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, müssen noch deutlich schärfer sein – einschließlich der Möglichkeit, Personen in Haft zu nehmen, damit sie nicht auf freiem Fuß sind, während ihre Rückführung vorbereitet wird.“

Mangelnde Kooperation der Herkunftsländer

Ein großes Problem bleibt die mangelnde Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Laut EU-Kommission wurden diese 2021 nur in 16 Prozent der Fälle kontaktiert. Viele Staaten weigern sich, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, obwohl sie völkerrechtlich dazu verpflichtet sind. Zudem erschweren fehlende Identitätsnachweise die Rückführung, da viele Asylbewerber über keine gültigen Ausweispapiere verfügen oder diese absichtlich verschwinden lassen.

Um die Verfahren zu beschleunigen, prüft die Kommission laut ihrer Vorsitzenden Ursula von der Leyen die Einrichtung von „Rückführungszentren“ in Drittstaaten. Ob diese Zentren außerhalb der EU umgesetzt werden, ist jedoch unklar, da noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen.

Kritik an der EU-Strategie

Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger sieht in Brunners Vorstoß indes keine grundsätzliche Lösung. „Anstatt endlich die Dublin-Regeln als zentralen Punkt der neuen Rückführungslinie durchzusetzen, wirft das Brüsseler System mit Nebelgranaten um sich und hofft damit die Bevölkerung zu besänftigen“, kritisierte Steger. Wer seinen Asylantrag nicht im ersten EU-Land an der Außengrenze stelle, müsse als illegaler Migrant gelten und abgeschoben werden. „Nur so kann man das Schlepperwesen abstellen und eine klare und unmissverständliche Linie nach außen senden, dass es Nulltoleranz bei Rechtsverstößen gibt!“

Skeptisch sieht Steger auch die Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten. Diese würden „innerhalb kürzester Zeit überfüllt sein, wenn nicht gleichzeitig die dringend notwendigen Rückführungsabkommen durchgesetzt werden“. Als Druckmittel fordert sie: „Staaten, die sich weigern ihre illegalen Asylanten zurückzunehmen, müssen daher umgehend die Entwicklungshilfe sowie alle weiteren Unterstützungszahlungen gestrichen werden.“ Der EU-Kommission fehle jedoch der politische Wille, Abschiebungen konsequent durchzuführen.

Steger kritisierte auch das Festhalten an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach afghanische Frauen pauschal als asylberechtigt gelten: „Selbst das beste Abschiebesystem würde daher nichts nützen, wenn gleichzeitig unaufhörlich immer mehr illegale Asylanten nach Europa strömen, weshalb der Schutz der EU-Außengrenzen unerlässlich für die Zukunft der europäischen Identität und die Sicherheit der Bevölkerung ist.“

Neue Sicherheitsstrategie geplant

Neben der Rückführungsreform plant die EU-Kommission auch eine Stärkung der inneren Sicherheitsstrategie. „Ich werde eine EU-Strategie zur inneren Sicherheit vorlegen, die die verschiedenen Arbeitsstränge zusammenführt“, kündigte Brunner an. Dazu gehöre unter anderem eine Verdoppelung der Mittel für Europol sowie ein entschiedeneres Vorgehen gegen illegalen Waffenhandel und organisierte Kriminalität.

Die EU-Kommission will den Gesetzesentwurf für das Rückführungssystem am 11. März vorlegen. Ob damit die Abschiebequote deutlich erhöht werden kann, bleibt jedoch fraglich – insbesondere angesichts des anhaltenden Widerstands aus den Herkunftsländern und der Kritik aus dem EU-Parlament.

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