EuGH-Verhandlung: EU-Kommission stützt Italiens Albanien-Plan
Die EU-Kommission stellt sich hinter Italiens Pläne für ein Abkommen mit Albanien. Das EU-Recht erlaube die Einstufung von Drittstaaten als „sicher“. Das EuGH-Urteil dazu könnte wegweisend sein.
Dutzende Migranten bei ihrer Ankunft Ende Jänner in Shengjin in Albanien.
© IMAGO / SOPA ImagesBrüssel/Rom. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit des umstrittenen Abkommens zwischen Italien und Albanien. Im Kern geht es um die Frage, ob Italien im Mittelmeer gerettete Migranten rechtmäßig in albanische Auffanglager überstellen darf.
EU-Kommission unterstützt Italiens Vorgehen
In der Anhörung vor dem EuGH stellte sich die EU-Kommission hinter die italienische Regierung, wie Euractiv berichtet. Demnach erklärte ihre Rechtsvertreterin Flavia Tomat, das EU-Recht erlaube es den Mitgliedstaaten, Drittstaaten als „sicher“ einzustufen – auch wenn dies nur für bestimmte, klar definierte Gruppen von Migranten gelte.
Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem ein Gericht in Rom Zweifel an der Rechtmäßigkeit des italienisch-albanischen Abkommens geäußert und den EuGH um Klärung gebeten hatte. Der Gerichtshof hat über vier zentrale Fragen zu entscheiden, darunter die Frage, ob ein Drittstaat trotz möglicher Gefahren für bestimmte Gruppen als sicher angesehen werden kann. Bereits im Oktober hatte der EuGH entschieden, dass ein Drittstaat nur dann als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft werden kann, wenn diese Sicherheit für das gesamte Staatsgebiet und nicht nur für einzelne Regionen gilt.
Italien plant Umwandlung der Zentren
Um den rechtlichen Herausforderungen zu begegnen, erwägt die italienische Regierung inzwischen eine Umfunktionierung der Bearbeitungszentren in Albanien. Statt Asylverfahren durchzuführen, könnten die Einrichtungen künftig als Rückführungszentren genutzt werden. Dort sollen illegale Migranten untergebracht werden, die sich bereits in Italien aufhalten und auf ihre Abschiebung warten.
Bislang gibt es jedoch weder einen offiziellen Beschluss noch einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Trotz der Eröffnung am 11. Oktober 2023 stehen die Zentren in Shengjin und Gjader noch leer. Anfang des Monats wurden über 100 Mitarbeiter der für den Betrieb verantwortlichen NGO MediHospes „bis auf Weiteres“ entlassen.
Eine erste Einschätzung wird am 10. April erwartet, wenn der Generalanwalt des EuGH seine Stellungnahme abgibt. Diese ist zwar nicht rechtsverbindlich, beeinflusst aber oft das endgültige Urteil. Eine Entscheidung des EuGH wird für Mai oder Juni erwartet.