Bundespolizei darf Staatstrojaner verwenden
Die Polizei darf die Überwachungssoftware auch gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftaten begangen haben.
Berlin. – Bereits seit 2017 ist das Mitlesen der Kommunikation durch einen sogenannten „Staatstrojaner“ für deutsche Ermittler unter bestimmten Umständen möglich. Künftig ist das auch für die Bundespolizei sowie die Nachrichtendienste von Bund und Ländern möglich. Das beschloss die Große Koalition am Donnerstag im Bundestag.
Kommunikation mitlesen
Den Behörden soll damit die Möglichkeit gegeben werde, auch verschlüsselte Kommunikation mitlesen zu können. Der „Staatstrojaner“ soll Chats oder Anrufe vor einer möglichen Verschlüsselung abfangen und auslesen. Laut dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Matthias Middelberg, geht es wesentlich darum, „das Verfassungsschutzrecht auf den Stand der Technik zu bringen“, wobei es sich nur „um eine sehr überschaubare Zahl von Fällen im Jahr“ handle.
Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch betonte wiederum, seiner Partei gehe es vor allem um den Kampf gegen den „Rechtsterrorismus“. Daher solle künftig die Bundespolizei auch präventiv die Kommunikation von Menschen überwachen, wenn es um die Abwehr „einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt“ gehe.
Kritische Stimmen
Dafür dürfen unter Umständen auch Kontaktpersonen des Verdächtigen gehackt werden. Dagegen richten sich aber auch kritische Stimmen, so etwa vom Branchenverband Bitkom. „Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsnetze und -dienste sind ein hohes Gut und dürfen nicht untergraben werden. Bitkom plädiert für breite gesellschaftliche Debatte statt regulatorischer Schnellschüsse“, erklärte man auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Auch aus der Opposition gab es teils heftige Kritik an dem umstrittenen Gesetz.