Brexit: Großbritannien will Aufschub bis Ende Juni erwirken
Die britische Premierministerin Theresa May sagte bei der Parlamentssitzung am Mittwoch, sie habe EU-Ratspräsident Donald Tusk in einem Brief um eine Verschiebung des ‚Brexit‘ um drei Monate ersucht.
London. – Eigentlich würde die zweijährige Frist, binnen welcher das Vereinigte Königreich nach Artikel 50 aus der EU austreten muss, am 29. März ablaufen. Nachdem sich das britische Unterhaus allerdings nicht auf eine Zustimmung zu den ausverhandelten Konditionen verständigen wollte, würde an diesem Datum ein ‚harter‘ Brexit – also ein Austritt ohne ein Abkommen mit der EU drohen.
400 Jahre alte Regel verbietet dritte Abstimmung
Zuletzt war May zum zweiten Mal mit der Vorlage der Verhandlungsergebnisse abgeblitzt, trotz einiger Nachbesserungen votierte das Parlament mit 391 zu 242 Stimmen vergangene Woche dagegen. Insbesondere der sogenannte ‚Backstop‘ ist auf der Insel seit Monaten umstritten (Die Tagesstimme berichtete). Am Folgetag stimmten die Abgeordneten allerdings auch gegen einen ‚No-Deal-Brexit‘.
Als die Premierministerin daraufhin neuerlich über den mit der EU verhandelten Deal abstimmen lassen wollte, sperrte sich dann der Parlamentssprecher John Bercow. Er verwies auf ein Regelung aus dem frühen 17. Jahrhundert, wonach eine Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung stehen darf. Das heißt: Ein neuerliches Votum über das Abkommen wäre nur mit wesentlichen Änderungen möglich.
Teilnahme an EU-Wahl nicht angestrebt
Dafür dürfte nun die Zeit davon laufen, weshalb eine Verschiebung des Austrittsdatums wahrscheinlich wurde. Der Wunsch auf diese kurze Fristverlängerung stützt sich darauf, dass bei einem längeren Aufschub wohl eine kurzfristige Teilnahme an der EU-Wahl am 26. Mai notwendig wäre. Dies lehnt die konservative Regierungschefin dem ORF zufolge allerdings ab – unter Verweis auf beiderseitiges Interesse.
Die größte Oppositionspartei Labour empfindet eine Verschiebung des Austrittsdatums als gangbare Variante, ist sich allerdings nicht sicher, welchen Nutzen dies hätte. May wiederum glaubt trotz ihres zweifachen Scheiterns jedenfalls weiterhin daran, dass es zu einer Zustimmung zum ausverhandelten Abkommen kommt.
Kommission gegen Aufschub bis Ende Juni
Wenig Freude mit dem Wunsch einer Fristverlängerung bis Ende Juni hat indes die Europäische Kommission. Deren scheidender Präsident Jean-Claude Juncker ist der Ansicht, dass die Briten bei einer Verschiebung über den Wahltermin hinaus an der Abstimmung teilnehmen müssten. Ein internes EU-Dokument sieht zudem „ernsthafte rechtliche und politische Risiken“ bei der von den Briten favorisierten Aufschubdauer.
Im Ernstfall wäre die Konstituierung des EU-Parlaments mitunter rechtswidrig, jede Entscheidung anfechtbar. Um Rechtssicherheit zu haben, wünscht die Kommission deshalb eine von zwei anderen Lösungen. Möglich wären eine technische Verlängerung bis 23. Mai ohne Beteiligung an der Wahl – oder mindestens bis Jahresende. In beiden Fällen soll diese einmalig sein. Nachverhandlungen schließt Juncker kategorisch aus.
Einstimmigkeit für Aufschub notwendig
Problematisch könnte sich allerdings auch die nötige Einstimmigkeit der übrigen 27 EU-Länder auswirken. Denn eine Verschiebung über den 23. Mai hinaus könnte Auswirkungen auf die EU-Wahl in gleich 14 Ländern haben. Eine Zustimmung bereits beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag gilt deshalb als unwahrscheinlich.
Zur Frage, welcher Art des Aufschubs die einzelnen Länder zustimmen würden, gibt es noch keinen eindeutigen Konsens. Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) etwa möchte einer kurzen Verlängerung zustimmen. Keinen Unterschied möchte Schweden machen, der sozialdemokratische Premier Stefan Löfven ist sowohl für das kurze als auch das lange Szenario zu haben.