Griechenland schließt männliche Paare von Leihmutterschaft aus
Griechenland schränkt den Zugang zur Leihmutterschaft ein: Alleinstehende Männer und männliche Paare sind künftig davon ausgeschlossen.
Die Änderungen betreffen nur Männer – Frauen bleiben davon unberührt. (Symbolbild)
© IMAGO / ZoonarAthen. – Der griechische Justizminister Giorgos Floridis hat angekündigt, dass alleinstehende Männer und männliche Paare in gleichgeschlechtlichen Beziehungen in Griechenland künftig keine Kinder mehr durch Leihmutterschaft bekommen können. Das berichtet Brussels Signal. Eine entsprechende Änderung des griechischen Zivilgesetzbuches konkretisiert nun die Definition der „Unfähigkeit, eine Schwangerschaft auszutragen“ und schließt Männer explizit vom Verfahren aus.
„Männer haben kein Recht auf Leihmutterschaft“
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Überarbeitung des Artikels 1350, der das Familienrecht regelt. „Männer haben kein Recht auf Leihmutterschaft“, stellte Floridis klar. Die Gesetzesänderung betreffe aber nicht alleinstehende Frauen oder Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen. „Mit anderen Worten: Eine Frau kann unfähig sein, ein Kind zu gebären – unabhängig davon, ob sie mit einem Mann, einer Frau liiert ist oder allein lebt“, fügte der Minister hinzu.
Medizinische Gründe im Fokus
Das neue Gesetz sieht strengere Regeln für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vor, insbesondere für die Übertragung von Eizellen auf eine andere Frau. Es wird klargestellt, dass „eine geschlechtsbedingte Empfängnisunfähigkeit keine medizinische Empfängnisunfähigkeit darstellt“. Die Leihmutterschaft ist damit künftig ausschließlich Frauen vorbehalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können – unabhängig davon, ob sie verheiratet oder alleinstehend sind.
Floridis begründete die Reform mit der Notwendigkeit, rechtliche Unklarheiten zu beseitigen. In der Vergangenheit habe es mehrere Gerichtsverfahren mit homosexuellen Paaren gegeben – mit widersprüchlichen Urteilen. „Wir stellen ein für alle Mal klar, dass die Unfähigkeit, eine Schwangerschaft auszutragen, keine geschlechtsspezifische Behinderung darstellt“, sagte er.
Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung
Der Minister verwies auch auf die humanitäre Dimension der neuen Regelung. Das bisherige Gesetz habe die Gefahr geschaffen, dass Griechenland zu einem Zentrum des Missbrauchs im Bereich der Leihmutterschaft werde. Mit der Reform wolle man möglicher Ausbeutung und Menschenhandel vorbeugen.
Erst im vergangenen Jahr hatte Griechenland als erstes mehrheitlich orthodoxes Land die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Die Entscheidung stieß vor allem bei konservativen Kräften und der einflussreichen griechisch-orthodoxen Kirche auf heftigen Widerstand.