Ungarn löst Transitzonen auf – Asylanträge nur mehr im Ausland möglich
Ungarn hat seine Transitzonen für Asylwerber an der serbischen Grenze aufgelöst. Damit reagierte das Land auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Die beiden ungarischen Transitzonen bestanden seit 2015 an der serbischen Grenze bei Röszke und Tompa. In den dortigen Containersiedlungen waren Asylwerber für die Dauer ihres Asylverfahrens untergebracht. Die Einreise nach Ungarn war für sie erst nach positiv abgeschlossenem Verfahren möglich. Nach Serbien konnten die Asylwerber die Zonen jedoch jederzeit verlassen.
Gegen das Verbot, nach Ungarn einzureisen, hatten vier Asylwerber geklagt. Nun hat der EuGH ein Urteil gefällt: Die Transitzonen seien zwar legal, jedoch dürfe Ungarn den Asylwerbern nicht länger als vier Wochen die Einreise nach Ungarn verwehren. Ungarn müsste also nach dem Willen des EuGH auch Personen einreisen lassen, über deren Bleiberecht noch nicht entschieden wurde.
Dem kam die ungarische Regierung zuvor, indem sie am 21. Mai die Transitzonen auflöste. Damit leistet Ungarn dem Urteil des EuGH folge und verhindert zugleich die Einreise von Personen, die nicht asylberechtigt sind. Die 280 Migranten in den Transitzonen wurden in drei Aufnahmeeinrichtungen an verschiedenen Orten in Ungarn verteilt. Sie dürfen sich nun frei im Land bewegen.
Ungarn will keine Hintertüren für Illegale zulassen
Mehrere ungarische Regierungspolitiker übten Kritik an dem EuGH-Urteil. Minister Gergely Gulyás nannte das EuGH-Urteil „bedauerlich“, da die Transitzonen die Grenzen Ungarns geschützt hätten. Das Urteil lasse Ungarn keine andere Wahl, als die Zonen aufzulösen. Ungarn wolle selbst entscheiden, mit wem man zusammenleben wolle. Man werde sich weiter am Kampf gegen die Migration beteiligen, unter anderem mit Hilfe des Programms „Hungary Helps“, das Hilfe vor Ort leistet.
Staatssekretär Zoltán Kovács wiederum sagte, den „Brüsseler Bürokraten“ sowie den „Soros-Organisationen“ gehe es darum, möglichst viele Hintertüren für Ströme von illegalen Einwanderern zu öffnen. Es sei völlig klar, dass Ungarn keinerlei Hintertür in seinem Grenzschutz sowie in seiner konsequenten und erfolgreichen Verteidigungspolitik zulassen werde. Aus diesem Grund habe man die Transitzonen geschlossen. Es sei Unsinn, Migranten, die durch mehrere sichere Länder kommen, den freien Aufenthalt in der EU zu gestatten, wie es das EuGH-Urteil ermöglicht habe.
Asylwerber müssen nun im Ausland auf Entscheidung warten
Ministerpräsident Viktor Orbán warf den EuGH-Richtern unterdessen vor, anstelle der Ungarn entscheiden zu wollen, mit wem diese im eigenen Land zusammenleben müssten. Die „Brüsseler Bürokraten“, hinter denen das „Soros-Netzwerk“ stehe, wollten den Ungarn weiterhin gegen ihren Willen die multikulturelle Gesellschaft aufzwingen. Das Urteil bezeichnete Orbán als „gefährlich für ganz Europa“, weil Ungarn nicht nur die eigenen, sondern auch die Grenzen der EU verteidige. Am Balkan warteten derzeit 130.000 Migranten, von denen ein großer Teil nach Ungarn wolle. Es stünden schwere Monate bevor, warnte Ungarns Ministerpräsident.
Das ungarische Asylsystem sieht nach dem Ende der Transitzonen laut Orbán nun so aus: Asylanträge könnten nur mehr in einer ungarischen Botschaft, zum Beispiel in Belgrad, gestellt werden. Die Botschaften würden die Asylanträge dann zur Bearbeitung nach Ungarn weiterleiten. Währenddessen müssten die Migranten „irgendwo außerhalb des Grenzzauns, keinesfalls auf ungarischem Staatsgebiet“ auf die Entscheidung warten. Die Lage für die Migranten habe sich durch das Urteil verschlechtert, aber wenn die „Brüsseler Bürokraten“ dies so wollten, werde man ihre Wünsche erfüllen, erklärte Orbán.
Der ungarische Ministerpräsident betonte weiter, dass sich Ungarn nicht auf Kosten der Nachbarländer vor den Migranten schützen wolle. Als Ausgleich dafür, dass Personen, die Asylstatus in Ungarn beantragen, nun in den Nachbarländern auf ihre Asylentscheidung warten müssen, bot Orbán Serbien, Kroatien und Rumänien Hilfe beim Grenzschutz an. Ungarische Kräfte stünden bereit und könnten innerhalb von 24 Stunden eingesetzt werden.