Graz: Großer Dschihadistenprozess hat begonnen

Den mutmaßlichen Dschihadisten werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen.
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Graz: Großer Dschihadistenprozess hat begonnen

Landesgericht für Strafsachen Graz / Bild: Die Tagesstimme

Den mutmaßlichen Dschihadisten werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen.

Graz. Am Montag hat in Graz ein Prozess gegen sieben mutmaßliche Dschihadisten begonnen. Die türkischen Staatsbürger sollen unter anderem IS-Kämpfer angeworben haben. Wie der ORF berichtet, ist einer der Angeklagten jedoch nicht erschienen, weshalb die Verhandlung mit einer Verzögerung begann. Sein Aufenthalt ist nicht bekannt. Das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden und der Prozess gegen die übrigen sechs Angeklagten begonnen.

Glaubensvereine als „Stützpunkt des IS in Österreich“

Die Angeklagten wurden unter strenger Bewachung vorgeführt. Den mutmaßlichen Dschihadisten werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Der Staatsanwalt führte aus, wie sehr die radikalen islamischen Glaubensvereine in Wien, Graz und Linz miteinander verbunden sind und welche Bedeutung sie für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) haben.

„Die Glaubensvereine sind Standort und Stützpunkt des IS in Österreich“, so der Ankläger, sie seien die „Zentren der Verbreitung dieser Ideologien“. Bei dem Verfahren gehe es aber keineswegs um Religion, denn „die interessiert die Staatsanwaltschaft nicht, es geht um die politische Ideologie“.

Hauptangeklagter soll IS-Kämpfer angeworben haben

Die Hauptvorwürfe beziehen sich auf einen 47-Jährigen, der in Linz und in Graz als radikaler Prediger gewirkt haben soll. Man wirft ihm außerdem vor, mehrere junge Männer für den Kampf des IS in Syrien begeistert zu haben (Die Tagesstimme berichtete). Zwei von ihnen wurden in einem anderen Verfahren in Graz bereits verurteilt, weil sie als Kämpfer in Syrien terroristische Straftaten begangen hatten.

Neben dem Hauptangeklagten müssen sich in dem Prozess noch weitere Männer verantworten. Ein Obmann, ein Schriftführer, ein Kassier und die Vermieter des Glaubensvereins sollen den Hauptangeklagten bei seinen Plänen durch ihre Funktionen und Tätigkeiten unterstützt haben. Dem Schriftführer, der auch stellvertretender Imam war, wird auch angelastet, im Internet ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr gekauft und es seinem Bruder nach Syrien geschickt zu haben.

Vereienstätigkeit fand „nur auf dem Papier“ statt

Der Anwalt, der den Hauptangeklagten und den Vereinsschriftführer vertritt, betonte nach dem Plädoyer des Staatsanwalts, dass seine Mandanten beide unschuldig und „nie aktive geworden“ wären. An die Geschworenen appellierte er, keinen Schluss „aus dieser Hochsicherheitsumgebung“ zu ziehen. Seine Mandanten seien „keine Schwerkriminellen“, sondern unschuldig. Der Prediger habe sich „immer gegen den IS ausgesprochen und nie jemanden radikalisiert oder angeworben“. Auch habe der Linzer Glaubensverein „keine Vereinstätigkeit ausgeübt – das war nur auf dem Papier“.

Bei Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft

Sein zweiter Mandant ist auch angeklagt, weil er seinem Bruder, der beim IS in Syrien war, 200 Euro geschickt hatte. „Er wusste nicht, was damit passiert, er hat geglaubt, es dient zur Finanzierung humanitärer Organisationen“, schilderte der Verteidiger. Der Jurist fand es auch nicht weiter verdächtig, dass sein Mandant ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr gekauft und seinem Bruder geschickt hatte. Sein Mandant soll auch hier keine Ahnung gehabt haben, wofür dieser Gegenstand gedacht war.

Zum Anklagepunkt der staatsfeindlichen Verbindung äußerte sich ein anderer Verteidiger. „Mein Mandant arbeitet als Unternehmer mit seiner Reinigungsfirma viel, und der soll wollen, dass das alles zusammenbricht?“ Dem Anwalt schien das „an den Haaren herbeigezogen“ und übertrieben.

Der Prozess ist vorerst für neun Tage angesetzt, ein Urteil soll es frühestens Mitte Oktober geben. Bei einer Verurteilung drohnen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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