Handschlag verweigert: Bundeswehr durfte Konvertiten entlassen

Die Bundeswehr sprach von einem „religiös motivierten Radikalisierungsprozess“.
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Handschlag verweigert: Bundeswehr durfte Konvertiten entlassen

Symbolbild (Panzergrenadiere der Bundeswehr): ©Bundeswehr/S.Wilke [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die Bundeswehr sprach von einem „religiös motivierten Radikalisierungsprozess“.

Koblenz. – Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat klagte, weil er gekündigt wurde, nachdem er im Dienst aus religiösen Gründen einer Frau den Handschlag verweigert hatte. Er unterstellte der Bundeswehr dabei eine „Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens“.

Soldat verweigerte Handschlag

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied nun aber, dass der Beschluss der Bundeswehr rechtens war. Das Verhalten des Mannes habe laut dem Gericht klar gegen die Gleichstellung von Mann und Frau verstoßen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Wörtlich stand in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts: „Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen“. Der Soldat gab damals an, auch anderen Soldaten aus „Hygienegründen“ nur in Ausnahmefällen die Hand zu geben. 

MAD beobachtete den Soldaten bereits

Wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet, befand sich der Soldat zum damaligen Zeitpunkt bereits im Fokus des militärischen Abschirmdienstes. Er habe eine „mutmaßlich extremistische Einstellung“ aufgewiesen. Nachdem er zum Islam konvertierte, habe er sowohl sein Verhalten, als auch sein Erscheinungsbild geändert, was den Verdacht aufgeworfen habe, dass sich der Soldat in einem Radikalisierungsprozess befand. Durch die Verweigerung des Handschlags war davon auszugehen, dass der Kläger nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehe.

Das Gericht lehnte einen Antrag auf Zulassung einer Berufung ab. 

Über den Autor

Joshua Hahn

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