Impfgeschädigte in Sachsen: Staat lässt Betroffene im Stich
Von 712 Anträgen auf Impfschadensentschädigung in Sachsen wurden bis Ende Juli nur 28 bewilligt. Die niedrige Bewilligungsquote wirft Fragen auf, meint die AfD.
Dresden. – Laut einer aktuellen Antwort der sächsischen Staatsregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten André Wendt vom 4. September 2024 wurden im Freistaat Sachsen bis Ende Juli 2024 insgesamt 712 Anträge auf Entschädigung von Gesundheitsschäden nach Corona-Schutzimpfungen gestellt. Diese Zahl umfasst sowohl Anträge von unmittelbar Betroffenen als auch Anträge von Hinterbliebenen und für Bestattungskosten.
Von den 712 Anträgen waren bis Ende Juli 643 entschieden. Davon wurden lediglich 28 Anträge bewilligt, was einer Bewilligungsquote von nur 4,4 Prozent entspricht. Demgegenüber wurden 604 Anträge abgelehnt, weitere elf Fälle erledigten sich auf andere Weise, z.B. durch Rücknahme der Anträge. Diese Ablehnungsquote ist besorgniserregend, zumal unter den abgelehnten Anträgen auch schwere Fälle wie Hirnblutungen, Schlaganfälle und sogar Todesfälle dokumentiert sind.
AfD kritisiert Haltung des Staates
Der Fragesteller André Wendt kritisierte die Haltung der Landesregierung. Er bemängelt, dass die Regierung unter Ministerpräsident Kretschmer die Bürger massiv zur Impfung dränge und gleichzeitig den Druck auf Ungeimpfte erhöhe, indem ihnen die gesellschaftliche Teilhabe verwehrt werde. Wendt betont, dass es angesichts dieser politischen Maßnahmen traurig sei, dass den Impfgeschädigten nun die staatliche Unterstützung weitgehend vorenthalten werde. Er fordert eine gründliche Aufarbeitung der Haftungsfrage für Impfschäden und kritisiert die politische Einflussnahme auf die öffentliche Kommunikation über Impfrisiken.
Bei den erfassten Anträgen handelt es sich sowohl um direkte Impfschäden als auch um Folgeimpfungen wie Boosterimpfungen. Bis Ende Juli wurden in Sachsen insgesamt 7.785.618 Impfungen durchgeführt. Die genaue Verteilung der Anträge nach Impfstoff und Zeitpunkt sowie die dokumentierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind anonymisiert in einer Statistik im Anhang aufgeführt.
Beschwerden und demografische Verteilung
Von den entschiedenen Anträgen sind 370 rechtskräftig, in zwölf Fällen läuft noch die Widerspruchsfrist. Gegen 189 Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, in 61 Fällen wurde Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Berufungsverfahren sind bisher nicht zu verzeichnen.
Demografisch verteilen sich die Anträge auf 695 unmittelbar Geschädigte bzw. deren Angehörige und 17 Anträge auf Bestattungsgeld. Bei den unmittelbar Geschädigten handelt es sich um 307 Männer und 386 Frauen, wobei in zwei Fällen aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht wurden.