Justiz rechnet wegen Impfpflicht mit „unglaublichem Aufwand“

Ohne personelle und finanzielle Aufstockung sei eine zeitnahe Vollziehung der Impfpflicht und damit eine Verwirklichung des gesetzgeberischen Ziels nicht zu erwarten, erklärte etwa der Dachverband der Verwaltungsrichter in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.
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Justiz rechnet wegen Impfpflicht mit „unglaublichem Aufwand“

Symbolbild (CC0)

Ohne personelle und finanzielle Aufstockung sei eine zeitnahe Vollziehung der Impfpflicht und damit eine Verwirklichung des gesetzgeberischen Ziels nicht zu erwarten, erklärte etwa der Dachverband der Verwaltungsrichter in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

Wien. – Aus Sicht der Justiz kommt mit der Impfpflicht ein „unglaublicher Aufwand“ auf die Gerichte im Land zu. Ohne entsprechende Aufstockungen werde man diesen nicht bewältigen können, erwartet die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter, Sabine Matejka. Er beträfe nicht nur die Verwaltungs-, sondern auch die Höchstgerichte. Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erwarteten jeweils rund 13.000 Fälle mehr, heißt es. In der Begutachtung zum Impfpflichtgesetz verlangen sie zusätzliche Budgetmittel.

Mehrkosten zu niedrig veranschlagt

Im Entwurf zum Gesetz schätzt man, dass sich die Impfpflicht im Jahr 2022 in 1.400.000, im Jahr 2023 in 400.000 und im Jahr 2024 in 40.000 Verwaltungsstrafverfahren niederschlagen wird, in denen im Jahr 2022 in 100.000 Fällen und in den Jahren 2023 und 2024 in 30.000 bzw. 3.000 Fällen die Verwaltungsgerichte (der Länder) mit Beschwerde angerufen werden. Der Zeitaufwand pro verwaltungsrechtlichem Verfahren wird hierbei vom Entwurf mit drei Stunden veranschlagt.

Die Mehrkosten beziffert die Regierung allein für heuer mit rund 112,5 Millionen Euro, wobei 83,3 Millionen davon auf Personalkosten entfallen. In den Folgejahren rechnet man mit 33,2 und 3,6 Millionen Euro. In der Begutachtung haben aber mehrere Bundesländer und Verwaltungsgerichte deponiert, dass sie mit einem wesentlich höheren Arbeitsanfall und somit höheren Kosten rechnen.

Verdopplung der Zahl der Richter erforderlich

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter, der eine Stellungnahme zum Entwurf über die Impfpflicht abgegeben hat, rechnet mit einem deutlich höheren Aufwand. „Aus rechtspolitischer Sicht ist zu erwarten, dass Impfpflichtige, die bislang noch nicht vom Impfangebot Gebrauch gemacht haben, ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet“, heißt es dazu in der Stellungnahme.

Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurses über die Impfpflicht sei nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter 10 Prozent optimistisch gering geschätzt, heißt es in der Stellungnahme weiter, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt. Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranziehe, „würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern, wofür keinerlei Vorsorge getroffen wird“, betont der Dachverband der Verwaltungsrichter in seiner Stellungnahme.

Soll der Entwurf die von ihm selbst gesteckten Ziele einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung zur Erhöhung der Impfquote erfüllen, ist die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert, die eine zeitnahe Erledigung aller zusätzlichen Verfahren garantiert, heißt es in der Stellungnahme abschließend. Ohne solch eine Vorsorge sei eine zeitnahe Vollziehung der Impfpflicht und damit eine Verwirklichung des gesetzgeberischen Ziels nicht zu erwarten.

Die gesamte Stellungnahme können Sie >hier< lesen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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