Klagen als Geschäftsmodell: Transperson forderte 5.000 Euro Entschädigung nach Jobabsage
Eine Transperson klagt auf mehrere tausend Euro Schadenersatz, nachdem ihr eine Stelle verweigert wurde – doch es ist nicht die erste Klage dieser Art. Die Klagepraxis wirft Fragen auf.
In den letzten Jahren hat die Transperson bereits Hunderte von Klagen gegen Unternehmer angestrengt. (Symbolbild)
© IMAGO / Funke Foto ServicesDortmund/Hagen. – Eine Transperson aus Dortmund hat eine Druckerei in Hagen auf zwei Bruttogehälter, also etwa 5.000 Euro Schadensersatz verklagt, nachdem sie dort nicht als Bürokauffrau eingestellt worden war. Sie fühlt sich wegen ihrer Transidentität diskriminiert und verlangt eine Entschädigung.
Hunderte Klagen wegen Formfehlern
Die Klägerin Alina S. ist laut einem RTL-Bericht für ihre zahlreichen Klagen bekannt: Rund 240 Mal hat sie in den vergangenen Jahren Unternehmen verklagt, oft wegen vermeintlicher Formfehler in Stellenanzeigen. Fehlt beim Geschlecht etwa das „d“ für „divers“ oder wurde eine Stelle nicht ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur gemeldet, kann sie vor Gericht nicht mehr abgewiesen werden. Auf diese Weise habe sie bereits mehrere hunderttausend Euro erstritten, heißt es in dem Bericht, – steuerfrei und ohne Anrechnung auf das Bürgergeld der Langzeitarbeitslosen.
S. weist die Vorwürfe zurück: „Ich mache das nicht, um damit Geld zu verdienen, das ist kein Geschäftsmodell“. Sie werde beim Bewerbungsauswahlprozess benachteiligt, „das klage ich hier ein, das ist mein Recht“. Jedes Gericht habe ihr bisher gesagt, dass das alles in Ordnung sei, was sie mache, „dass meine Bewerbungen in Ordnung sind, dass die Klagen in Ordnung sind“.
Arbeitgeber wehren sich gegen Vorwürfe
Die beklagte Druckerei argumentierte, dass S. nicht wegen ihrer Transidentität, sondern wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt wurde. Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung sagte gegenüber RTL: „Diese Gesetze sind dafür da, dass die Leute geschützt werden, die es auch betrifft. Und es ist einfach, es ist ne Sauerei. Es ist schade, sehr schade“.
Auch der Anwalt der Beklagten kritisiert das Vorgehen: „Die Bewerbung ist grottenschlecht, das sind Qualifikationen, die im Leben nicht reichen für irgendeine Stelle und das ist ja eigentlich auch gar nicht gewollt. Sehr professionell gemacht, aber auch gut kaschiert.“
Vergleiche bringen hohe Summen ein
Im Fall der Hagener Druckerei einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich, bei dem S. 700 Euro erhielt. In einem anderen Verfahren wurde ein Unternehmer, der hart blieb, zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt. Der Beklagte will Berufung einlegen, doch auch vor dem Landesarbeitsgericht stehen die Chancen schlecht.