Kolumne: Wer die traditionelle Ehe retten will, muss sie auch ernst nehmen

Sie sorgt wieder einmal für Schlagzeilen: Die Forderung nach einer „Ehe für alle“. Angeheizt wurde die Debatte Ende letzten Jahres durch einen höchstrichterlichen Entscheid, der eine Diskriminierung durch eingetragene Partnerschaft und Ehe erkannte und diese Diskriminierung aufhob. Es ist kein Zufall, dass am lautesten diejenigen über eine Öffnung für Homosexuelle jubeln, für welche die Ehe ohnehin nicht mehr ist als ein veraltetes Relikt.
Patrick Lenart
Kommentar von
14.9.2018
/
3 Minuten Lesezeit
Kolumne: Wer die traditionelle Ehe retten will, muss sie auch ernst nehmen

Bild: Patrick Lenart / Die Tagesstimme.

Sie sorgt wieder einmal für Schlagzeilen: Die Forderung nach einer „Ehe für alle“. Angeheizt wurde die Debatte Ende letzten Jahres durch einen höchstrichterlichen Entscheid, der eine Diskriminierung durch eingetragene Partnerschaft und Ehe erkannte und diese Diskriminierung aufhob. Es ist kein Zufall, dass am lautesten diejenigen über eine Öffnung für Homosexuelle jubeln, für welche die Ehe ohnehin nicht mehr ist als ein veraltetes Relikt.

Kolumne „Wir müssen reden“ von Patrick Lenart

Am 4. Dezember 2017 erklärte der österreichische Verfassungsgerichthof, dass es eine Diskriminierung sei, wenn nur heterosexuelle Paare die Ehe und im Gegensatz dazu nur homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft abschließen dürfen. Mit dem 1. Jänner 2019 solle deshalb die „Ehe für alle“ – aber auch die „Partnerschaft für alle“ – in Österreich Realität werden.

Experten, nicht das Volk

Vorweg muss hier die grundsätzliche Problematik betont werden, wenn Höchstrichter politische Entscheidungen treffen und damit fundamentale Fragen unseres Zusammenlebens nicht mehr vom Volk, sondern von Eliten entschieden werden. Es gibt seit Jahrzehnten eine generelle Tendenz, solche Entscheidungen an „Experten“ auszulagern, anstatt sie dem Volk direkt oder indirekt zur Wahl zu stellen. Auch in diesem Fall ist dies hochproblematisch, da die Familie ein Fundament unserer Gesellschaft ist und hier eine Entscheidung über unsere Gesellschaft als solche – ob sie nun richtig ist oder nicht – von oben diktiert wird.

Zwei Funktionen der Zivilehe

Dabei wird sich über die Funktion der Ehe in der öffentlichen Debatte gerne ausgeschwiegen und lieber bunte Fahnen geschwenkt. Festzustellen ist, dass die Ehe abseits des sakralen Charakters durch die Kirche, der hier nicht Thema sein soll, recht profane Gründe hat. Auf der einen Seite geht es bei der „Zivilehe“ um eine gegenseitige Absicherung der Lebenspartner, auf der anderen Seite um eine Förderung des Kinderwunsches. Zwar stehen beide Funktionen in engem Zusammenhang und werden gerne durcheinandergebracht, sollten aber dennoch klar auseinandergehalten werden.

Ehe und eingetragene Partnerschaft

Die Funktion der gegenseitigen Absicherung sollte durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft ab dem Jahr 2010 auch homosexuellen Paaren zukommen. Und ich möchte betonen, dass ich die eingetragene Partnerschaft als einen begrüßenswerten Schritt ansehe, weil homosexuelle Paare eben auch mit vielen Problemen konfrontiert sind, denen heterosexuelle Paare gegenüberstehen und die auf andere Weise nicht befriedigend gelöst werden können. Unausgesprochen blieb aber klar, dass die Ehe im Gegensatz zur eingetragenen Partnerschaft etwas mit der Zeugung von Nachkommen zu tun hat und deshalb nur heterosexuellen Partnern zukommen solle.

Nivellierung des Unterschieds

Nun ist es aber so, dass der Unterschied zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Zivilehe kaum noch vernehmbar war. Das nahm der Verfassungsgerichtshof auch zur Begründung seiner Entscheidung: Seit 2010 sei „die eingetragene Partnerschaft der Ehe immer weiter angenähert worden, sodass die beiden Rechtsinstitute einander heute sowohl von der Ausgestaltung als auch von den Rechtsfolgen her trotz ‚vereinzelt bestehender Unterschiede’ weitgehend entsprechen. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen.“

Verfassungsgericht macht sich selbstständig

Ehe und eingetragene Partnerschaft seien somit bis auf den Namen gleich und man würde den Partnern nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ungleiche Bezeichnungen etikettieren. Gleiches sei somit ungleich behandelt worden, denn die sexuelle Orientierung sei kein hinreichender Grund für eine ungleiche Etikettierung. So weit, so richtig.

Doch interessant ist an dieser Stelle, dass der Verfassungsgerichtshof selbst die Grundlagen für seine Entscheidung schuf. Denn erst im Jahr 2015 hatte das Gericht das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare gekippt und entschieden, dass es keinen Unterschied bei Adoption, Fortpflanzungsmedizin und Samenspende geben dürfe. Diese Aufhebung war nun das Argument für die „Ehe für alle“.

Kampf gegen die traditionelle Ehe

Letztendlich ging es diesmal rechtlich gesehen nur um eine Bezeichnung, da eingetragene Partnerschaften und Ehen ohnehin fast identisch sind. Doch es handelte sich auch um eine politische Entscheidung, die das Höchstgericht unzweideutig ausspricht: „Der Gesetzgeber verfolgte damals das Ziel, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen, blieb aber vor dem Hintergrund eines ‚bestimmten traditionellen Verständnisses‘ bei zwei verschiedenen Rechtsinstituten, eben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft.“ – eine Unterscheidung, die nun in einem zweiten Schritt zu Ungunsten des „bestimmten traditionellen Verständnisses“ aufgelöst wurde.

Es ist also kein Zufall, dass diejenigen, welche die Ehe eigentlich ohnehin als Relikt betrachten, auch am lautesten für ihre Ausweitung auf „alle“ schreien. Es ging ihnen um eine neue Definition von Ehe (und damit eine Abschaffung des traditionellen Verständnisses) als Mittel im Kampf gegen das traditionelle Familienbild als gesellschaftliche Norm.

Ehe muss ernst genommen werden

Die Entscheidung des Gerichts war nur die Konsequenz einer langandauernden Fehlpolitik, welche die Institution der Ehe und ihre Funktion zum Erhalt der Gesellschaft nicht mehr ernst nahm. Das Gericht behandelte diesmal nur mehr die Frage einer Bezeichnung. Die Ehe wurde nicht dadurch abmontiert, dass sie für Homosexuelle geöffnet wurde, sondern indem die Politik sie ihres gesellschaftlichen Nutzens beraubte. Es ist bezeichnend, dass zur Zerstörung der Ehe solange geschwiegen wurde, solange sie Heterosexuellen vorbehalten war.

Es liegt nun an der Politik, die Ehe wieder rechtlich sinnvoll auszugestalten: nämlich als eine Privilegierung von Mann und Frau als Mittel des demographischen Erhalts. Nur nebenbei ergeben sich dann auch sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Wem diese Funktion der Ehe aber egal ist, der soll lieber auch zur „Ehe für alle“ schweigen.

Öffentliches Bewusstsein schaffen

Wichtiger aber noch ist das Schaffen eines öffentlichen Bewusstseins für die kulturellen und ökonomischen Folgen des Kindermangels. Denn die „Ehe für alle“ ist nur ein Symptom mangelndem Bewusstseins für die demographische Katastrophe. Diese muss endlich angesprochen werden, bevor die Folgen unkontrollierbar werden. Bei 1,47 Geburten pro Frau und damit einem rapiden – und insbesondere konzeptlosen – Schrumpfen der Bevölkerung wäre dies längst an der Zeit. Ansonsten könnte die Zivilehe auch gleich mit unserem Volk abgeschafft werden, was der nächste – nur konsequente – Schritt wäre.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
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