Terrorprozess in München: Haftstrafen für türkische Kommunisten

Nacht vier Jahren kam es am Dienstag zu einem Urteil im Terrorprozess gegen zehn Mitglieder der linksextremen TKP/ML.
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Terrorprozess in München: Haftstrafen für türkische Kommunisten

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mussten sich zehn Angeklagte vor Gericht verantworten. Bild OLG München: AHert / CC BY-SA [Bild zugeschnitten] / Symbol TKP/ML und TIKKO: DLNML / CC BY-SA / Collage: Die Tagesstimme

Nacht vier Jahren kam es am Dienstag zu einem Urteil im Terrorprozess gegen zehn Mitglieder der linksextremen TKP/ML.

München. – Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag zehn Angeklagte wegen Mitgliedschaft in der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninsten“ (TKP/ML) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Laut deutschen Medienberichten erhielt der Hauptangeklagte sechseinhalb Jahre Haft wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Für die restlichen Angeklagten, darunter auch eine Frau, gab es wegen der Mitgliedschaft Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bewaffneter Kampf in der Türkei

Nach über 234 Verhandlungstagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagten das Auslandskomitee der in der Türkei als Terrorgruppe verbotenen TKP/ML gebildet haben. In Deutschland sollen sie für die Partei jährlich fast eine halbe Millionen Euro gesammelt, Mitglieder geworben und Schriften verbreitet haben. Dabei hätten sie im Bewusstsein gehandelt, dass die TKP/ML einen Umsturz in der Türkei plante. Dazu habe die Partei auch Anschläge mit Tötungsabsicht verübt, bei denen im Tatzeitraum insgesamt sechs Menschen, darunter auch Kinder, ums Leben kamen.

Ziel der 1972 in der Türkei gegründeten TKP/ML ist laut Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden ein „bewaffneter revolutionärer Umsturz in der Türkei und die Schaffung eines ‚demokratischen Volksstaats‘ unter Führung des Proletariats“. In der Türkei verfügt der „Partizan“-Flügel der TKP/ML dazu über eine „bewaffnete Frontorganisation“. Außerdem bestehen beste Kontakte zur ebenfalls verbotenen kurdischen PKK. Beide Organisationen gehören dem militanten linksextremistischen Zusammenschluss der „Vereinten Revolutionären Bewegung der Völker“ (HBDH) an. In Deutschland wird die TKP/ML zwar vom Verfassungsschutz beobachtet, sie ist aber – im Gegensatz zur PKK – nicht verboten.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Laut Bericht der Tagesschau weisen die Angeklagten den Terrorvorwurf zurück, stattdessen würden sie sich als „Oppositionelle“ und „Freiheitskämpfer“ sehen. Die Verteidigung kritisierte, dass die Anklage sich auf die Ermittlungen aus der Türkei stütze und sich damit zur „Handlangerin“ des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mache.

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Stefan Juritz

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