Urteil gegen Reichelt: Falsche Bezeichnung einer Transfrau verletzt Menschenwürde
Eine Transfrau hat vor dem Landgericht Frankfurt einen wichtigen Sieg errungen: Das Gericht untersagte der Plattform Nius, sie weiterhin als Mann zu bezeichnen und verbot die Veröffentlichung von Fotos und persönlichen Daten. Das Urteil hält fest, dass die falsche Anrede eine Verletzung der Menschenwürde darstellt.
Frankfurt am Main. – Ein ehemals biologischer Mann, der sich heute als Frau identifiziert, hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg errungen, nachdem das Nachrichtenportal Nius sie als Mann bezeichnet hatte. Der Fall endete mit einem klaren Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Richter untersagten Nius nicht nur die falsche Bezeichnung der Frau, sondern auch die Veröffentlichung von Fotos und persönlichen Daten der Transfrau, berichtete die Plattform LTO.
Die transidente Frau hatte im März versucht, Mitglied in einem Frauenfitnessstudio in Erlangen zu werden. Trotz der Änderung ihres Geschlechtseintrags auf „weiblich“ und der Einnahme von Hormonen verweigerte ihr das Fitnessstudio die Aufnahme, da sie sich noch keiner geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen hatte. Die Betreiberin des Studios vertrat die Ansicht, dass nur sogenannte cis-Frauen, also biologische Frauen, Zutritt haben sollten, um den Schutzraum für Frauen zu gewährleisten.
Gericht urteilt gegen Reichelt
Der Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit, als sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einschaltete und der betroffenen Transfrau eine Entschädigung von 1.000 Euro zusprach. Besonders umstritten war jedoch die Berichterstattung von Nius unter der Leitung von Julian Reichelt. In einem Artikel vom 30. Mai mit der Überschrift „Regierung will 1.000 Euro Strafe für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht duschen lassen will“ wurde die Transfrau weiterhin als Mann bezeichnet.
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Das Landgericht Frankfurt entschied, dass diese falsche Anrede eine Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstelle. Die einstweilige Verfügung vom 18. Juli 2024 untersagte Nius ausdrücklich die Verwendung der falschen Anrede sowie die Veröffentlichung von Fotos und Klarnamen der betroffenen Transfrau. Das Gericht entschied, dass die falsche Anrede eine Form der Schmähkritik darstelle und nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Darüber hinaus wurde Nius untersagt, Fotos der Transfrau zu verbreiten, da dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstelle. Auch die Nennung des Namens in den Artikeln wurde für unzulässig erklärt.
Reichelt kritisiert Urteil
In einem Teil lehnte das Gericht den Unterlassungsantrag jedoch ab. Dabei ging es zum einen darum, Nius die Meinungsäußerung zu verbieten, dass nur Frauen Mitglieder eines Frauenfitness-Studios sein sollen, deren Geburtseintrag weiblich ist. Zum anderen hatte die Transfrau versucht, gegen das Wort „Mit-Glied-schaft" in einem der Artikel vorzugehen. Beides ist nach Auffassung der Frankfurter Pressekammer aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Äußerung, die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman unterstütze die Frau darin, „Zugang zu einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen und Frauenduschen“ zu erhalten, hielt das Landgericht für zulässig. Die betroffene Transfrau sieht darin eine unwahre Tatsachenäußerung, weil sie selbst dem Fitnessstudio letztlich vorgeschlagen habe, auf das Duschen und die Nutzung der Umkleiden zu verzichten. Da sie laut Antragsschrift aber zunächst vorgeschlagen hatte, mit Badehose zu duschen, sei die Äußerung in diesem Kontext als „wahre Tatsachenbehauptung mit wertenden Inhalten im Rahmen eines öffentlichen Diskurses“ zu sehen. Damit gab das Gericht Nius in den wesentlichen Punkten der Klage weitgehend recht.
Nius-Chef Julian Reichelt reagierte mit scharfer Kritik auf das Urteil. Er bezeichnete das Gericht als „totalitär“ und warf ihm vor, die Meinungsfreiheit zu gefährden. In einer Stellungnahme äußerte Reichelt die Befürchtung, dass solche Entscheidungen zu einer „Unterdrückung durch schreckliche Gesetze und willige Richter“ führen könnten.