Akademisches Dauerfiasko: Nächster Mogel-Vorwurf gegen Baerbock
Die Causa um die akademische Vita von Annalena Baerbock, der Kanzlerkandidatin der deutschen Grünen, ist um eine Facette reicher. Neben mutmaßlichen weiteren Ungereimtheiten rund um ihr Grundstudium verdichten sich die Hinweise, wonach auch im Bezug auf ihre Promotion womöglich nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte.
Berlin/Hamburg/Salzburg. – Erneut ist es der Salzburger „Plagiatsjäger“ Stefan Weber, der im Hinblick auf das Schaffen der Grünen-Politikerin, die sich öffentlich gerne als „Völkerrechtlerin“ stilisieren lässt, nicht locker lässt. So soll sie einerseits im Hamburg einen Lehrgang in „öffentlichem Recht“ gar nicht als Nebenfach, sondern als Wahlpflichtfach im Rahmen ihres Politikwissenschafts-Studiums belegt haben. Und auch im Bezug auf ihre Zulassung zur später abgebrochenen Promotion in Berlin werden immer sonderbarere Vorgänge publik, einschließlich möglicherweise unzulässiger Aktenvernichtung.
Plagiatsjäger Weber spricht von „vorsätzlichem Betrug“
Laut eXXpress.at spricht Weber bei der jahrelangen Behauptung eines juristischen Studiums seitens Baerbock von „vorsätzlichem Betrug“. Sie habe eine Studienkombination „über viele Jahre vorgetäuscht“. Entsprechend hätte sie nie in einem juristischen Fach immatrikuliert. Dies belegte er zudem mit einem Abbild eines Schriftverkehrs mit der Uni Hamburg.
Knackpunkt für Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
Das liberal-konservative Meinungsmagazin Tichys Einblick geht sogar noch einen Schritt weiter und konstatiert: „Streng genommen erfand die grüne Kanzlerkandidatin damit ein Studium, das es gar nicht gab.“ Dort streicht man die Tragweite der Behauptung eines juristischen Nebenfaches heraus: Demnach sei diese vermeintliche Sprosse auf der akademischen Karriereleiter relevant für ihre Zulassung zum Doktoratsstudium an der Freien Universität Berlin.
Die Zulassungsvoraussetzung hierfür war zum damaligen Zeitpunkt in der Regel die Ablegung eines juristischen Staatsexamens. Baerbock hingegen studierte offenbar in Hamburg bis zum Vordiplom Politikwissenschaften und absolvierte dann an der London School of Economics einen einjährigen LL.M.-Master-Lehrgang. Auch die dortige Zulassung warf im medialen Raum bereits Fragen auf. Die FU Berlin jedenfalls anerkennt einen solchen Abschluss nicht als allein gleichwertig mit einem Staatsexamen an.
Wurden Zulassungsakten während Fristlauf vernichtet?
Die Verwirrung hört an dieser Stelle laut Tichys Einblick aber nicht auf. Denn die genauere Modalität der Zulassung ist nicht mehr zu ergründen. Die Akte von Annalena Baerbock sei nämlich „entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet“ worden. Üblicherweise laute die Richtlinie des Archivs, dass solche Akten – auch bei abgebrochenen Promotionsvorhaben – ganze 50 Jahre lang aufgehoben werden müssten.
In der Stellungnahme beruft man sich auf die damals gültige Promotionsordnung, die auf abweichende Zulassungsvoraussetzungen im Einzelfall verweist. So könnten erwähnte Auflagen bis zur Einreichung der Dissertation erfüllt werden. Für denkbar hält man auch eine Zulassung durch eine Verbindung des ausländischen LL.M.-Abschlusses mit dem Umstand, dass sie „in Hamburg ein juristisches Nebenfach belegt“ habe und somit auch einschlägige Prüfungsleistungen erbracht haben könnte.
Zigtausende Steuereuros für Teilzeit-Promotion?
Sprich: dekonstruiert man das ganze, dann bleibt womöglich als „inhaltlich hinreichende akademische Vorbildung“ gerade einmal ein Wahlpflichtfach in öffentlichem Recht übrig. Und weil die fragliche Promotion aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, herrscht wohl auch öffentliches Interesse an einer Aufklärung. Die parteinahe Heinrich-Böll-Stiftung gab für das abgebrochene Promotionsvorhaben ein großzügiges Stipendium in Höhe von etwa 40.000 Euro aus – die Gelder kamen direkt aus dem Forschungsministerium. Diese Summe wurde nach bisherigem Kenntnisstand niemals zurückgezahlt.
Laut Tichys Einblick beruft sich die Stiftung darauf, dass dieses „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ sei. In der Folge, so bemängelt das Meinungsmagazin, würden sich manche Medien es dabei belassen, dass die Stiftung ihr eigenes Handeln für richtig erkläre, obwohl „schon in der Begründung selbst ein massiver Widerspruch“ stecke. Denn der Abbruch sei mit dem Arbeitsaufwand ihrer politischen Ämter erklärt – das Ministerium verlange aber eine mehrheitliche Beschäftigung mit dem Studienvorhaben. Die Böll-Stiftung würde dies mit Baerbocks dahingehender Erklärung zufriedengeben.
Endlose ‚Causa Baerbock‘ erschüttert grünen Wahlkampf
Die akademischen und anderweitigen Leistungen der Grünen-Chefin im Bereich geistigen Eigentums beschäftigen seit Monaten die Öffentlichkeit. Neben der Verwirrung um ihre Studienleistung gelten auch mindestens elf weitere Angaben in ihrem Lebenslauf als fraglich. Für Gesprächsstoff sorgte auch, dass Baerbock – auch hier fungierte Weber aus Aufdecker – dutzende Passagen in ihrem Buch „Jetzt. Wie wir unser Land verändern“ nahezu unverändert bei anderen Autoren kopiert haben soll.
Trotz der ständig wachsenden Anzahl an Ungereimtheiten rund um Baerbock denken die Grünen gar nicht daran, ihre Kanzlerkandidatin nur sechs Wochen vor der Bundestagswahl noch auszutauschen. In den vergangenen Wochen fiel trotzdem auf, dass Co-Chef Robert Habeck eine vergleichsweise höhere Präsenz in Fernseh-Talkshows aufwies. Kritiker munkeln, dass die Partei sie dadurch aus der Schusslinie halten will, indem sie ihr keine Gelegenheit für neue Fauxpas einräumt…
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