Bundesrat: Unionsbürger-Richtlinie weiter rotes Tuch

Der Schweizer Bundesrat hielt am Mittwoch eine Klausur zu europapolitischen Fragen ab. Bis Ende des Jahres soll ein institutionelles Rahmenabkommen stehen und den Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt regeln. Auch die Frage zu Einreise und Aufenthalt sowie Ansprüche auf Sozialleistungen soll neu aufgerollt werden. Die Verhandlungen verliefen bislang ohne Ergebnis.
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Bundesrat: Unionsbürger-Richtlinie weiter rotes Tuch

Bild: Schweizer Bundesversammlung (www.parlament.ch): Bundsratsfoto 2018 [Attribution]

Der Schweizer Bundesrat hielt am Mittwoch eine Klausur zu europapolitischen Fragen ab. Bis Ende des Jahres soll ein institutionelles Rahmenabkommen stehen und den Zugang der Schweizer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt regeln. Auch die Frage zu Einreise und Aufenthalt sowie Ansprüche auf Sozialleistungen soll neu aufgerollt werden. Die Verhandlungen verliefen bislang ohne Ergebnis.

Bereits im Jänner gab Außenminister Ignazio Cassis (FDP) eine Marschroute vor. Das erklärte Ziel der Schweiz ist, sich bei einem möglichst freien Marktzugang trotzdem eine große Eigenständigkeit zu bewahren. Zu diesem Zweck besuchte Cassis am Tag nach der Marathonsitzung im Bundesrat auch seinen deutschen Amtskollegen Sigmar Gabriel (SPD).

EU pocht auf Unionsbürger-Richtlinie

In den bilateralen Beziehungen mit der EU spießt es sich häufiger an der Richtlinie, welche den freien Waren- und Personenverkehr regelt. Seit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) 1999 genießen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfachte Lebens- und Arbeitsbedingungen. In vielen Bereichen ist die Regelung allerdings strenger als die vergleichbare EU-Richtlinie, welche erst 2004 erlassen wurde. Entsprechende Verhandlungen gab es bereits 2011, damals brachen die Eidgenossen diese aber ab. Erst im Jänner hatte sich die CVP strikt gegen eine Übernahme der Provision ausgesprochen.

Auch der Freisinnige Cassis betonte bereits Anfang Februar, dass die „flankierenden Maßnahmen“ weiterhin „nicht verhandelbar“ seien. Ein heikler Punkt mit Klärungsbedarf ist die gerichtliche Zuständigkeit im Streitfall zur Auslegung der bilateralen Abkommen. In dieser Sache hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Mischlösung aus Europäischem Gerichtshof (EuGH) unter Einbezug eigener Schiedsgerichten vorgeschlagen. In der Schweiz stößt man sich indes weiter an der Vorstellung, dass „fremde Richter“ über die Auslegung der eigenen Gesetze und Abkommen entscheiden könnten.

Verhandlungen ohne abschließendes Ergebnis

Die stundenlangen Bundesrat-Verhandlungen zur Klärung dieser Frage führten bislang noch zu keinen beschlussreifen Resultaten. Zwar ist die Mehrheit des Bundesrates der Überzeugung, dass eine Klarstellung der institutionellen Fragen im schweizerischen Interesse ist. Uneinig ist man sich aber sowohl bei Zeitpunkt und Geschwindigkeit der Verhandlungen sowie konkreten Plänen über die weitere Vorgehensweise. Entgegen früherer Beteuerungen soll dabei auch geprüft werden, ob es bei der EU-Richtlinie teilweise zu eidgenössischen Zugeständnissen kommen könnte.

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