Der Kampf gegen Rechts wird zum Kampf gegen das Recht
In den letzten Wochen haben sich Vorfälle gehäuft, die das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern könnten. Hausdurchsuchungen wegen Weinflaschen und Aufklebern, eine fragwürdige Informationspolitik der Behörden und Mainstream-Medien, die all das unkritisch verfolgen. Der Kampf gegen Rechts wird immer mehr zu einer pauschalen Kriminalisierung der patriotischen Opposition, meint Bruno Wolters.
Eine Hausdurchsuchung ist unangenehm. Frühmorgens stehen Polizeibeamte mit einem richterlichen Beschluss in der Hand vor der Tür, um in die Privatsphäre der eigenen vier Wände einzudringen und alles zu durchsuchen. Meist suchen die Beamten nach bestimmten Gegenständen, die die Vorwürfe belegen könnten. Im Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba waren es eine Weinflasche und zwei Aufkleber, die den Verdacht der Volksverhetzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole begründet hätten. Für einen juristischen Laien klingt das alles unverständlich. Ein Aufkleber mit der Aufschrift „Islam ist Frieden“ soll für Polizei und Gericht neben den anderen gesuchten Gegenständen schwerwiegend genug sein, um eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen? Das ist der Fall in Bayern.
Auch in einem anderen westdeutschen Bundesland wird gegen den jungen Publizisten und FREILICH-Autor Johannes K. Poensgen wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorwurf: Er habe sich auf Twitter in abfälligem Ton über schwarze Menschen und deren Intelligenz geäußert und sie als im Durchschnitt weniger intelligent bezeichnet. Wie sich der durchschnittliche Intelligenzquotient in größeren Bevölkerungsgruppen darstellt, ist eine Frage der Biologie und kann durch empirische Studien beantwortet werden. Wenn Poensgen seine Aussagen ausreichend mit empirischen Quellen untermauern kann, stellt sich an dieser Stelle die Frage, inwiefern die Benennung von Fakten dann eine Volksverhetzung darstellen könnte. Und wenn man diese mögliche Logik weiterdenkt: Würde dann auch die Benennung von zwei biologischen Geschlechtern und die Aussage „Es gibt nur zwei Geschlechter!“ den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen?
Der Rechtsstaat ist Pflicht
Das sind Fragen, deren Antworten heute klar erscheinen, die aber in Zukunft anders beantwortet werden könnten. Als patriotischer Akteur spürt man, wie die Daumenschrauben langsam angezogen werden. Wir haben bei der Coronapandemie die ganze Macht des Staates gesehen, der sicher nicht so hilflos und unkoordiniert ist, wie es manchmal den Anschein hat. Während der Pandemie wurde hart durchgegriffen, während heute bei Pro-Hamas-Demonstrationen ungewohnt weggeschaut wird und ausreisepflichtige Migranten wegen irgendwelcher administrativer Probleme nicht zurückgeführt werden können. Dieses Vorgehen: Hartes Durchgreifen gegen eine Gruppe, während andere mit Samthandschuhen angefasst werden, greift nun um sich – und die neue Zielgruppe ist wohl die AfD und die rechte Opposition.
Um es klar zu sagen: Als Rechter ist man für einen gerechten Rechtsstaat. Ich bin für den Rechtsstaat und ich will auch nicht gerichtlich Verurteilte irgendwie grundsätzlich als unschuldig bezeichnen, Gerichte pauschal delegitimieren und Richter als Rechtsbeuger bezeichnen. Die Urteile eines Rechtsstaates muss man in erster Linie akzeptieren – aber ich muss sie nicht für richtig halten, man darf und kann sie kritisieren. Für mich als juristischen Laien ist es nicht gerecht, wenn Vergewaltiger Bewährungsstrafen bekommen, straffällige und ausreisepflichtige Migranten nicht abgeschoben werden und linksextreme und gewaltbereite Akteure wie Lina E. aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Vor allem, wenn gleichzeitig rechte Akteure mit Hausdurchsuchungen und willkürlich anmutenden Vorwürfen wegen Volksverhetzung und anderen Paragrafen überzogen werden. Zumal Personen aus dem rechten Lager, die vor Gericht gestellt wurden, oft freigesprochen wurden, wie die Urteile in Österreich im Zusammenhang mit der Identitären Bewegung immer wieder zeigten. Der österreichische Aktivist Martin Sellner wurde bisher dreimal vor Gericht freigesprochen, weitere Verfahren wurden eingestellt. Ähnlich erging es dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke: Wie oft wurde seine parlamentarische Immunität aufgehoben, nur damit am Ende nichts passiert?
Die Daumenschrauben werden angezogen
Der Versuch der Kriminalisierung der Patrioten geht also weiter. Bei Halemba und Poensgen wird es wohl beim Versuch bleiben, denn auch hier gehe ich davon aus, dass beide nicht gegen geltendes Recht verstoßen haben. Doch die Freisprüche kommen zu spät, denn der Schaden ist bereits angerichtet. Es beginnt mit der Schere im Kopf: Ist diese und jene Äußerung auf Twitter, wenn man sich über aktuelle politische Entscheidungen beschwert, schon „Volksverhetzung“, die zu einer Hausdurchsuchung führen könnte? Es ist die schleichende Angst und das mulmige Gefühl, dass jeden Morgen Fremde vor der Haustür stehen und die privatesten Räume durchsuchen könnten. Es sind die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Zeit bis zum Urteil, die man ohne Antwort abwarten muss. Es ist der Verlust von elektronischen Geräten und anderen Gegenständen, die während der laufenden Untersuchung einbehalten werden. Es sind die Fragen der Verwandten, Arbeitskollegen und Nachbarn, die das Spektakel beobachten und Fragen stellen werden. Ein eventueller Freispruch später vor Gericht wiegt das alles nicht auf.
Der Kampf gegen Rechts wird immer mehr zu einem Kampf gegen das Recht. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wenn man an die Äußerungen des ehemaligen bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) denkt. Er sagte 2011 mit Blick auf die später vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Installation einer Videokamera im Zimmer eines Beschuldigten, der einen Anschlag auf eine Moschee geplant haben soll: „Im Gegenteil: Wir sind bei Rechtsextremisten härter vorgegangen als bei Linksextremisten – weil die Zustimmung in der Bevölkerung hier viel größer ist. Manchmal gingen wir sogar weiter, als der Rechtsstaat eigentlich erlaubt“. Nimmt man noch die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hinzu, die Befugnisse des Verfassungsschutzes auszuweiten – so soll es den VS-Agenten etwa erlaubt sein, potenzielle Vermieter oder Arbeitskollegen eines Extremismusverdächtigen anzusprechen, um den Extremismusverdacht zu streuen –, dann sind die Aussichten für die rechte Opposition in naher Zukunft nicht rosig.
Das rechte Lager muss sich darauf vorbereiten
Nun müssen wir angesichts dieser Entwicklung nicht alle auf die Knie fallen oder uns auf den Rücken drehen und freundlich gucken, in der Hoffnung, dass uns nichts passiert. Es ist möglich, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und zwar mit einfachen Mitteln. Vor allem muss das Schlagwort Solidarität im rechten Lager endlich ernst genommen werden. Hier geht es nicht um Nibelungentreue, sondern um das Prinzip – die anderen gegen uns. Keine Distanzierung, kein Schweigen. Man muss mit den Repressionsopfern inhaltlich nicht übereinstimmen, man muss diese Positionen auch nicht teilen, aber formal muss hier der Kreis geschlossen werden. Vor allem darf hier nicht auf Zuruf von anderen, die uns nichts Gutes wollen, jemand abgesägt werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, Strukturen und Auffangbecken zu schaffen, die finanzielle oder fachliche Unterstützung bieten können. Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sind teuer und nervenaufreibend. Akteure wie Ein Prozent, die mit dem Solifonds Gelder sammeln, um Menschen in Not finanziell zu unterstützen, können als guter Anfang gesehen werden. Dieser Faden muss weiter gesponnen werden, auch die AfD und in Österreich die FPÖ müssen diese Strukturen weiter stärken. Denn eines ist klar: Man kann sich nicht verstecken. Auch der größte Weggucker kann Opfer eines nervtötenden Rechtsstreits werden. Und wenn man sich die letzten Monate anschaut, dann wird dieser Kampf gegen Rechts noch intensiver werden. Er wird indirekt auch als Kampf gegen das Recht geführt, wenn man die Aussagen Becksteins oder das Verhalten der Behörden in Bayern betrachtet. Aber mit dem Recht kann auch diese Auseinandersetzung gewonnen werden – nur Hoffnung!