Deutschsprachige Minderheit in Slowenien: Parlament fordert Anerkennung
Der außenpolitische Ausschuss des Nationalrats strebt eine Anerkennung der deutschen Volksgruppe in Slowenien an. Dabei verweist man auch auf den umfassenden Minderheitenschutz in Österreich. Außerdem soll weiterhin die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an deutsche und ladinische Südtiroler geprüft werden.
Bereits mehrmals setzten sich die Freiheitlichen für eine entsprechende Entschließung ein, zuletzt 2014. Durch die Unterstützung der ÖVP fand sich nun eine gesicherte Mehrheit für den Vorstoß. Außenministerin Karin Kneissl wird aufgefordert, beim Nachbarland auf eine bilaterale Anerkennung der Volksgruppe hinzuwirken. Zählte die Volksgruppe am Ende des Ersten Weltkriegs noch etwa 100.000 Angehörige, bekennen sich mittlerweile weniger als 2.000 dazu. Hauptverantwortlich für den starken Rückgang sind teilweise die Verfolgung im Tito-Jugoslawien, teilweise auch Umsiedelungen von deutscher Seite während des Zweiten Weltkriegs.
Bisher keine gesetzliche Anerkennung
Josef Riemer (FPÖ) und Reinhold Lopatka (ÖVP) kritisieren in der Entschließung, dass die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien weiterhin „im täglichen Leben […] vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt“ sei. Die Gruppe erfahre außerdem, anders als die slowenische Volksgruppe in Österreich, keine gesetzliche Anerkennung. Sehr wohl räume Slowenien den italienischen und ungarischen Volksgruppen weitgehende Rechte ein. Slowenien sei deshalb gefordert, den deutschsprachigen Altösterreichern dieselben Rechte einzuräumen.
Dem Anliegen stimmten letztlich sämtliche Parlamentsparteien zu. Martha Bißmann von der Liste Pilz warnten in diesem Zusammenhang vor der gleichzeitigen Befeuerung „nationalistischer Empfindungen“. Ein Abänderungsantrag der SPÖ, welcher die Einbindung des Europarates zur Förderung der Volksgruppe vorsah, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien abgewiesen.
Österreich schützt Volksgruppen gesetzlich
In Österreich sind die Rechte und Pflichten der autochthonen Volksgruppen, sowie deren Schutz, über das Volksgruppengesetz (VoGrG) geregelt. Unter anderem gebührt den anerkannten Minderheiten das Recht auf muttersprachlichen Unterricht und eine umfassende kulturelle Förderung. Außerdem muss den Angehörigen der Volksgruppen regional der Gebrauch der Muttersprache vor Ämtern möglich sein. Rundfunkmedien müssen regelmäßig über die Minderheiten berichten und idealerweise muttersprachliche Sendungen anbieten.
Die Frage, ab welchem Bevölkerungsanteil einer Ortschaft diese zweisprachig ausgeschildert sein muss, sorgte in Kärnten jahrelang für erhitzte Köpfe in der Politik. Der „Ortstafelstreit“ wurde erst 2007 nach über 50 Jahren endgültig beigelegt. Als anerkannte Minderheiten nach dem Volksgruppengesetz gelten die Burgenlandkroaten, ebenso die Ungarn und Roma im Burgenland, die Slowenen in Kärnten und der Steiermark, sowie außerdem die Gemeinschaft der Tschechen und Slowaken mit Bevölkerungsschwerpunkt in Wien.
Südtirol: Bekenntnis zu Doppelpass
Ebenso bekundete die Regierung erneut ihre Absicht, die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für Südtiroler mit deutscher und ladinischer Muttersprache einzuräumen. Für diese Volksgruppen in der seit 1919 auf italienischem Staatsgebiet befindlichen Region übt Österreich per UN-Manadat eine Schutzfunktion aus. Außenministerin Karin Kneissl betont in einem Bericht den Stellenwert Südtirols in der heimischen Außenpolitik. Die weitreichende Autonomie Südtirols gilt als vielgepriesenes Modell zur Lösung von Minderheitenkonflikten in Europa.
Insgesamt stellte sie dabei auch einen „grundlegenden Systemwandel des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts“ in Aussicht. Neben den deutschen und ladinischen Südtirolern prüft man die Ermöglichung eines Doppelpasses außerdem für die Nachkommen von Holocaust-Überlebenden. Als dritte Gruppe kommt die Genehmigung zweier Staatsbürgerschaften für vom britischen EU-Austritt („Brexit“) betroffene Österreicher.