Flüchtlingspakt: Verwirrung um Strache-Aussagen zu Nichtunterzeichnung
Am Freitag sorgte der österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) für einige Verwirrung rund um die österreichische Haltung zum UN-Flüchtlingspakt.
Wien. – Am Freitagmorgen berichtete die Kronen Zeitung, dass die österreichische Regierung eine Kehrtwende rund um den UN-Flüchtlingspakt hingelegt hätte. Strache hätte klargestellt, dass man das Papier lediglich „zur Kenntnis nehmen“ würde, nicht aber unterschreiben. Man sende auch keinen Vertreter nach Marrakesch, wo kommende Woche der umstrittene Migrationspakt unterschrieben wird.
Verwirrung um Nichtunterzeichnung
Um die Mittagszeit wendete sich dann allerdings das Blatt. Ab dem Zeitpunkt, als die NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger die Strache-Aussagen als „relativ unsinnig“ bezeichnete, war nichts mehr wie zuvor berichtet. Laut eines Presse-Artikels verwies die pinke Obfrau nämlich auf die Tatsache, dass bei einer Resolution gar keine Unterschrift vorgesehen sei.
Daraufhin ruderte Strache in einer Aussendung zurück. Bei der vermeintlichen Änderung der Haltung der Regierung handle es sich jedenfalls um „Missverständnisse“. Es handle sich um „ausdrücklich KEIN Abkommen“, sondern lediglich um den Teil eines Berichts des UNHCR-Hochkommisars zum Flüchtlingswesen. „Natürlich“ unterzeichne man diesen nicht – es gäbe „schlicht und ergreifend nichts zu unterzeichnen“. Auch die Krone passte ihre Berichterstattung in der Folge an.
Österreich erteilte Zustimmung bereits
Ebenso bei der Verbindung zwischen dem Flüchtlingspakt zur Zusammenkunft in Marrakesch kommende Woche drehte es sich um eine unrichtige Darstellung. Denn angenommen wird dieser gar nicht bei der UN-Konferenz in Marokko. Vielmehr kommt es erst am 17. Dezember zur Annahme – voraussichtlich am Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.
Tatsächlich hat Österreich bereits seine Zustimmung zur Resolution erteilt – und zwar lange vor dem Sanktus des Ministerrats am Mittwoch. Am 13. November hatte nämlich ein knappes Drittel aller UN-Mitglieder die Resolution im Dritten Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebracht. Unter diesen Ländern befanden sich auch sämtliche EU-Länder mit Ausnahme Ungarns – also auch Österreich.
Erklärung soll Flüchtlingspakt entschärfen
Die Zustimmung Österreichs zum Flüchtlingspakt geschieht gleichzeitig offenbar nicht vorbehaltlos. Das Außenministerium bezeichnete das Machwerk bereits vergangenen Samstag als „nicht die beste Lösung“ – Die Tagesstimme berichtete. Aus diesem Grund, so Strache in einem Facebook-Beitrag, hätte man „als einziges europäisches Land“ eine Regierungserklärung formuliert.
Man wolle diese der UN übermitteln und teile darin mit, dass die Resolution keinerlei Auswirkung auf die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs habe. Strache verwies hier auf eine „Verpflichtung“ als „soziale Heimatpartei“. Da sich daraus allerdings seiner Ansicht nach keinerlei Völkergewohnheitsrecht oder ‚Soft Law‘ ableite, wolle man dem Volk „jegliche Verunsicherung darüber nehmen“.
Beobachter fürchteten Massenzuwanderung
Die Grundlage des UN-Flüchtlingspakts bildet die Genfer Flüchtlingskonvention. Die offiziellen Ziele – angeblich, wie beim Migrationspakt, ebenfalls rechtlich „nicht bindend“ – sind unter anderem eine Minderung des Drucks auf Aufnahmeländer, die Erhöhung der Eigenständigkeit von Flüchtlingen, die Schaffung von Rückkehrbedingungen in den Herkunftsländern.
Allerdings soll dabei auch der Zugang zu Umsiedlungen in Drittstaaten erweitert werden. Gerade dieser Punkt sorgte in den vergangenen Tagen für Bedenken innerhalb der patriotischen Zivilgesellschaft. Kritiker fürchteten nämlich etwa eine weitere Massenzuwanderung als Folge auch des Flüchtlingspakts. Inwiefern sich das österreichische „Ja, aber“ zu dieser Resolution diesbezüglich auswirkt, bleibt abzuwarten.
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