„Freitesten“: Behörden sollen Lokale stichprobenartig kontrollieren

Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, um es im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können.
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„Freitesten“: Behörden sollen Lokale stichprobenartig kontrollieren

Symbolbild (Österreichisches Wirtshaus): Friedrich Böhringer Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 AT] (Bild zugeschnitten)

Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, um es im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können.

Wien. – Von 26. Dezember bis 18. Jänner geht Österreich in den dritten harten Lockdown. Danach sollen die Bürger wieder mehr Freiheiten zurückbekommen. Besuche von Wirtshäusern, Kinos oder Friseuren sollen dann wieder erlaubt sein. Allerdings nur dann, wenn man sich im Rahmen des „Freitestens“ einem Corona-Test unterzogen hat und ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Kontrollieren sollen dann die zuständigen Behörden, nicht die Wirte selbst. Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute.

Kontrolle negativer „Freitests“

„Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest ‚freigetestet‘ hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein“, so Köstinger in einer schriftlichen Stellungnahme an die APA.

Laut Köstinger sollen die Kontrollen stichprobenartig erfolgen und die „Freigetesteten“ verpflichtet werden, das negative Testergebnis bei sich zu tragen. „Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann“, so die Ministerin.

Auflage muss in Gesetz verankert werden

Juristen wie Peter Bußjäger und Karl Stöger haben jedoch schon betont, dass es für eine Kopplung von Freiheiten an Tests eine neue gesetzliche Grundlage braucht. Auf Basis der bisherigen Gesetzeslage könne das Freitestkonzept wohl nicht verordnet werden, sagen die Experten. Aus diesem Grund soll der Nachweis eines negativen Testergebnisses als mögliche Auflage für das Betreten von Orten im Epidemiegesetz sowie Covid-Maßnahmengesetz verankert werden. Im Gesundheitsausschuss des Nationalrates sollen diese Regelungen dann konkretisiert werden und Anfang Jänner in einer weiteren Sitzung des Nationalrats beschlossen werden.

Opposition gegen das „Freitesten“

Für das Inkrafttreten des Gesetzes braucht es danach aber auch noch die Zustimmung des Bundesrats, der Länderkammer des Parlaments. Dort droht Türkis-Grün jedoch Ungemach. Denn unter den 61 Mandataren des Bundesrats hat die Regierung keine Mehrheit: SPÖ, FPÖ und Neos haben gemeinsam 31 Sitze und somit ein aufschiebendes Veto. Damit können sie Gesetze um bis zu acht Wochen verzögern. Im Normalfall bringt eine solche Verzögerung effektiv nicht viel, in Zeiten einer Pandemie sieht die Sache aber schon wieder ganz anders aus. Zudem zeigte sich in den vergangenen Tagen keine der drei Oppositionsparteien von der Idee des „Freitestens“ überzeugt, die FPÖ etwa ist strikt dagegen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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