Führerschein: Verkehrsminister Hofer streicht türkische Prüfungsoption
Die Führerscheinprüfung soll künftig nur mehr auf Deutsch, Englisch, Slowenisch oder Kroatisch abzulegen sein. Die Option in türkischer Sprache läuft hingegen aus.
Mit der Erstellung des neuen Prüfungskatalogs kippt man damit ein Entgegenkommen aus dem Jahr 1998. Damals eröffnete die SPÖ/ÖVP-Regierung unter dem damaligen Bundeskanzler Viktor Klima mittels eines Entgegenkommens die Möglichkeit, die Prüfungen der Klassen A (v.a. Motorrad) und B (v.a. PKW) auch auf türkisch abzulegen. Das Angebot nahmen 2017 von 299.867 Prüflingen gleich 3.631 Personen wahr, damit war Türkisch die beliebteste Prüfungssprache nach Deutsch.
FP-Hofer: Türkisch-Option diskriminiert andere Minderheiten
Der freiheitliche Infrastrukturminister Norbert Hofer will nun den Fachverband der Fahrschulunternehmer anweisen, künftig auf die Übersetzung von Prüfungsfragen und Lehrmitteln in die türkische Sprache zu verzichten. Er verwies außerdem darauf, dass dieses Angebot außerdem andere Minderheiten diskriminiere. So habe es in der Vergangenheit auch Anfragen zu Prüfungsfragen auf Chinesisch, Arabisch oder Albanisch gegeben.
Übersetzung: Kosten in fünfstelliger Höhe
Diese Anträge habe man vonseiten seiner Vorgänger aber stets unter Berufung auf Kostengründe abgewiesen. Auch bei der Streichung der türkischen Option argumentierte eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums gegenüber der Kronen Zeitung mit der Einsparung von Steuergeldern. Hofer selbst bestätigte ebenfalls, dass Kosten in fünfstelliger Höhe entstünden, welche man nicht argumentieren könne.
Staatsvertrag schützt Volksgruppen-Sprachen
Weiterhin verbleibt die Möglichkeit, neben Deutsch und Englisch seine Fahrprüfung auf Slowenisch und Kroatisch abzulegen. Im Staatsvertrag von 1955 verpflichtet sich Österreich zur Anerkennung der beiden Idiome als Amtssprachen. Artikel 7 schützt österreichweit die Rechte der Volksgruppen der Burgenlandkroaten und Slowenen in Kärnten und der Steiermark. Von der kroatischen Prüfungsoption profitieren indes auch Mitglieder der kroatischen, serbischen und bosnischen Diaspora in Österreich, mehr als 2.000 Prüflinge wählten im Vorjahr diese Option.
Status der übrigen Minderheitensprachen
Obwohl zahlenmäßig die größte der anerkannten Minderheitensprachen, gilt derselbe Status bei der ungarischen Sprache nur für vier Gemeinden des Burgenlands. Die übrigen nach dem Volksgruppengesetz anerkannten Minderheitensprachen – Romani, Tschechisch, Slowakisch – sind in keinen Gemeinden oder Gerichtsbezirken gleichzeitig Amtssprache. Für die Gebärdensprache gilt der Status als Amtssprache sogar in ganz Österreich, mangels Kontakt zur gesprochenen Sprache ist hier freilich keine Übersetzung vonnöten.