Innenministerium erlaubt Regenbogenflaggen vor Dienstgebäuden
Anlassbezogen dürfen Regenbogenfahnen nun an Dienstgebäuden gehisst werden. Deutschland sei „ein modernes und vielfältiges Land und es sei Zeit, dies auch als staatliche Institutionen zu zeigen“, begründet Innenministerin Faeser die Entscheidung.
Berlin. – Künftig dürfen Regenborgenfahnen zu bestimmten Anlässen an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden. Das Bundesinnenministerium unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erteilte hierfür eine entsprechende generelle Erlaubnis. Zwar wird die bekannte Fahne der Schwulen- und Lesbenbewegung schon seit mehreren Jahren in vielen Bundesländern zu verschiedenen Anlässen an öffentlichen Gebäuden gehisst, doch gab es hierzu keine einheitlichen Regelungen, was immer wieder zu Diskussionen führte. Besonders die Frage nach der Unvereinbarkeit mit dem staatlichen Neutralitätsgebot spielte hier eine gewichtige Rolle.
Faeser: „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land“
Mit der Genehmigung des Hissens der Regenbogenfahne soll „die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen“ ein Ende haben, erklärte Faeser die Entscheidung. Wir wollen Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen. Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol.“ Auf Twitter schrieb sie darüber hinaus: „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen.“ Darum sei ihr wichtig gewesen, die „völlig überkommene Praxis“ zu ändern und das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden zu erlauben.
Anlassbezogene Erlaubnis soll „staatliche Neutralität“ gewährleisten
Unter die „bestimmten Anlässe“, an denen die Flagge an den Dienstgebäuden gehisst werden darf, zählen laut Ministerium konkrete Termine wie beispielsweise der „Christopher Street Day“ oder andere örtliche oder regionale Veranstaltung wie eine „Pride Week“. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge in Kombination mit der Bundesflagge berühre die Frage der Verwendung der Staatssymbole, erläuterte das Innenministerium weiter. „Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich.“
Aus diesem Grund dürfe an bestimmten Tagen die Regenbogenflagge nicht gesetzt werden. Dies ist beispielsweise an allgemeinen Beflaggungstagen wie der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie Tage von Bundestags- oder Europawahlen der Fall.
Kritik von AfD
Kritik an der Entscheidung kam vom stellvertretenden AfD-Bundessprecher Stephan Brandner. „Jeder kann sich Zuhause so viele Flaggen jedweder Art aufhängen, wie er möchte. An öffentlichen Gebäuden aber, die zumal hoheitlichen Aufgaben dienen, haben solche Propagandafähnchen nichts verloren. Heute hisst man die Regenbogenfahne und was hisst man morgen?“, teilte er in einer Stellungnahme mit: „Dass es der durch linksextreme Kontakte in Verruf geratenen Ministerin Faeser besonders wichtig war, diesen Schritt in besonderen Krisenzeiten zu gehen, zeigt einmal mehr die ideologiegetriebene und bürgerferne Ausrichtung ihrer Politik. Wirklich wichtige Themen, wie die innere Sicherheit müssen da aus Sicht der Innenministerin schon mal zurückstehen.“