Kopftuch-Urteil: FPÖ sieht Sieg für radikalen Islam

Das VfGH-Urteil kippt das unter Türkis-Blau eingeführte Kopftuchverbot in Volksschulen. Nach Ansicht der Richter verletze das Gesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz. Kritik am Urteil kommt unter anderem von der FPÖ.
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Kopftuch-Urteil: FPÖ sieht Sieg für radikalen Islam

Symbolbild (CC0).

Das VfGH-Urteil kippt das unter Türkis-Blau eingeführte Kopftuchverbot in Volksschulen. Nach Ansicht der Richter verletze das Gesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz. Kritik am Urteil kommt unter anderem von der FPÖ.

Wien. – FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gegen das Kopftuchverbot in Volksschulen kritisiert. Das Gericht habe auf Basis falscher Annahmen und Grundlagen entschieden, schrieb Fürst in einem Kommentar, der am Samstag in mehreren rechten Medien erschienen ist.

Fürst widerspricht VfGH

In der Begründung des VfGH-Urteils heißt es unter anderem, dass das Kopftuchverbot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze.

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst widerspricht vehement: „Es ist sehr wohl mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, die Verhüllung der Frauen und Mädchen als Teil der islamischen Tradition herauszugreifen und sie in den Schulen für Volksschulkinder zu verbieten. Das Kopftuch und die Verschleierung haben ihren Grund darin, dass Mädchen und Frauen das sexuelle Begehren des Mannes nicht wecken dürfen. Frauen, die sich nicht verhüllen, gelten dieser Logik nach als Freiwild.“ Das habe mit freier Entscheidung der Frau nichts zu tun. „Das ist echte Diskriminierung“, so Fürst.

„Verschleierungsgebot stigmatisiert Mädchen“

Weiters begründete VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter das Urteil damit, dass durch die Regelung die islamische Herkunft und Tradition als solche ausgegrenzt werde. Dies berge das Risiko, „muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren beziehungsweise sie gesellschaftlich auszugrenzen“.

Doch auch von dieser Argumentation hält Fürst nur wenig. Die FPÖ-Politikerin sieht darin ein „In-die-Knie-Gehen vor einer Gemeinschaft, die im Gegensatz zu uns ihre Kultur mit Zähnen und Klauen verteidigt“. Und wo diese „zugewanderte Kultur mit unserer kollidiert“, gebe man nach, anstatt Integration einzufordern. „Nicht das Kopftuchverbot stigmatisiert eine bestimmte Gruppe von Menschen, sondern das Verschleierungsgebot stigmatisiert die betroffenen Mädchen“, so Fürst.

Bedauern bei Faßmann

Zuvor hatte bereits FPÖ-Bundesobmann Norbert Hofer die VfGH-Entscheidung bedauert, zugleich aber alle anderen Parteien dazu eingeladen, die Regelung durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat wieder in Kraft zu setzen. „Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern steht für die Unterdrückung der Frau und hat daher bei Kindern in der Schule schon gar nichts verloren. Die anderen Kopfbedeckungen wie Kippa oder Patka sind nicht mit Zwang konnotiert“, betonte Hofer.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erklärte, man nehme das Urteil „selbstverständlich“ zur Kenntnis und werde sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Er bedauere aber, „dass Mädchen dadurch nicht die Möglichkeit haben, frei von Zwang ihren Weg durchs Bildungssystem zu gehen“.

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) sieht in dem Urteil wiederum eine „fatale Fehlentscheidung“. „Diese Entscheidung des VfGH darf auch nicht über das Faktum hinaus täuschen, dass mit diesem Urteil der Segregation und Ausgrenzung Vorschub geleistet wird und genau Gegenteiliges bewirkt wird, nämlich Ausgrenzung statt Integration!“, teilte TKG-Generalsekretärin Melissa Günes in einer Aussendung mit.

Shetty und Al-Rawi begrüßen Entscheidung

Erfreut über die VfGH-Entscheidung zeigte sich hingegen NEOS-Integrationssprecher Yannick Shetty: „Wir begrüßen die Entscheidung des VfGH, die unsere Auffassung bestätigt, dass ein einseitiges Kopftuchverbot grundrechtswidrig ist, weil es zwischen den Religionsgemeinschaften diskriminiert.“ Die Diskussion um das Kopftuchverbot sei stets ein „Ablenkungsmanöver der Kurz-ÖVP“ gewesen. „Im Zentrum stand für Türkis immer ein populistischer Rechtskurs mit Blick auf FPÖ-Stimmen. Herausgekommen ist eine Einzelmaßnahme, die rein der Symbolpolitik dient, keineswegs treffsicher und daher ungeeignet sei, langfristig zu einer gelungenen Integration beitragen zu können“, so Shetty.

Auch der Wiener SPÖ-Gemeinderat Omar Al-Rawi begrüßte das Urteil. „Die ÖVP muss lernen, dass sie demokratische Grundrechte nicht einfach aushebeln kann. Das war lupenreine Diskriminierung. Anders ist es nicht zu erklären, warum das Verbot ausschließlich das Kopftuch muslimischer Mädchen betreffen sollte und nicht Symbole anderer Religionsgemeinschaften“, erklärte Al-Rawi in einer Aussendung. Er sei „definitiv kein Anhänger Kopftuchs für Kinder, aber ich respektiere das geltende Gesetz und pflege üblicherweise den Dialog anstelle einer verachtenden Verbotspolitik“.

IGGÖ: Vertrauen in Rechtsstaat hat sich ausgezahlt

Gegen das im Mai 2019 von ÖVP und FPÖ verabschiedete Kopftuchverbot in Volksschulen hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) im Jänner 2020 Beschwerde eingebracht. Dementsprechend zufrieden zeigte sich IGGÖ-Präsident Ümit Vural: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beweist, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben.“

Die Beschwerde habe sich laut Vural „gegen die Aushebelung der durch die Verfassung garantierten Grundrechte, der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz“ gerichtet. Gleichzeitig betonte er, dass mit der Beschwerde weder das  „verfrühte Tragen eines Kopftuchs bei Kindern“ noch „ein elterlicher Zwang diesbezüglich verteidigt werden“ sollte. „Die Durchsetzung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft erreicht man nicht durch Verbote, sondern durch die Stärkung der Menschen-, Frauen- und Kinderrechte und die Förderung des Bewusstseins, dass Zwang niemals zulässig ist“, erklärte der IGGÖ-Präsident in einer Aussendung.

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Stefan Juritz

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