Verfassungsgericht: Kopftuch-Verbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsreferendarinnen auch weiterhin kein Recht darauf haben, im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen.
Karlsruhe. – Klägerin war eine in Frankfurt geborene Frau mit marokkanischem Migrationshintergrund. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber muslimischen Referendarinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten darf. Die Frau war bereits 2017 mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt.