Türkei verurteilt EuGH-Entscheid zu Kopftuchverbot

Am Donnerstag hatte der EuGH entschieden, dass ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann. Aus Ankara kommt Kritik an dem Entscheid.
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Türkei verurteilt EuGH-Entscheid zu Kopftuchverbot

Symbolbild: Europäischer Gerichtshof / Bild: Christian Alexander Tietgen, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Am Donnerstag hatte der EuGH entschieden, dass ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann. Aus Ankara kommt Kritik an dem Entscheid.

Ankara. – Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verurteilt, wonach ein Kopftuch vonseiten des Arbeitgebers unter bestimmten Umständen erlaubt ist. Dabei handle es sich um eine klare Verletzung der Religionsfreiheit, teilte das Außenministerium in Ankara heute mit. Die Entscheidung werde die Islamophobie anheizen und sei daher „gefährlich“, hieß es.

Zwei Fälle in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hatte am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz rechtens sein kann (DIE TAGESSTIMME berichtete). Denn das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, erklärte der EuGH.

Nationale Gerichte haben Entscheidungsspielraum

Die Richter machten zugleich aber auch deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen. Zudem liege es nun an den zuständigen deutschen Gerichten, ein abschließendes Urteil in den jeweiligen Fällen zu treffen. Der EuGH betonte in diesem Zusammenhang auch, dass die nationalen Gerichte durchaus Entscheidungsspielraum haben. Sie könnten demnach im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedsstaats Rechnung tragen. Dies sei insbesondere der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gibt.

Keine unmittelbare Diskriminierung

Bereits 2017 hatte der EuGH in zu einem der betreffenden Fälle in Deutschland ähnlichem Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, erklärten die Richter.

Hingegen wurde in der Türkei unter der Regierung der islamisch-konservativen AKP, die seit 2002 an der Macht ist, das Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen sukzessive aufgehoben.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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