Nehammer: Expertenkommission evaluiert Impfpflicht „in den kommenden Wochen“

Laut Nehammer wird die Kommission nicht nur aus Ärzten, sondern auch aus Juristen bestehen.
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Nehammer: Expertenkommission evaluiert Impfpflicht „in den kommenden Wochen“

Karl Nehammer (ÖVP). © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen [Bild zugeschnitten]

Laut Nehammer wird die Kommission nicht nur aus Ärzten, sondern auch aus Juristen bestehen.

Zofingen. – Die im Bundeskanzleramt angesiedelte Expertenkommission, die die Impfpflicht laufend evaluieren soll, wird „in den kommenden Wochen tagen“, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Montag bei einem Besuch in der Schweiz. Auf ein genaueres Datum wollte er sich jedoch nicht festlegen.

„Flexibles Gesetz“

Nehammer betonte erneut, dass die Impfpflicht ein großer Eingriff sei, der immer verhältnismäßig sein müsse. Diese Verhältnismäßigkeit werde die Expertenkommission zu beurteilen haben, so der Bundeskanzler. Die Einführung des Impfpflichtgesetzes sei deshalb mit über 80 Prozent Zustimmung im Nationalrat beschlossen worden, „weil wir ein Gesetz gemeinsam geschaffen haben, das so flexibel ist wie das Virus an sich“. Laut Nehammer wird die Kommission nicht nur aus Ärzten, sondern auch aus Juristen aus den Bereichen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht bestehen.

Schweiz vor Lockerungen

In der Schweiz hingegen ist eine Impfpflicht kein Thema. Die Frage einer Einführung sei Sache der Kantone, betonte Bundespräsident Ignazio Cassis bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Nehammer in Zofingen. „Im Moment ist aber keine Rede davon“. Vielmehr sei die epidemiologische Lage so, dass man demnächst wahrscheinlich wichtige Lockerungen beschließen könne, so Cassis.

Ab diesem Donnerstag sind in der Schweiz weitgehende Lockerungen geplant. Am Mittwoch wird entschieden, ob überhaupt alle Beschränkungen aufgehoben werden oder noch einige Maßnahmen wie die Maskenpflicht beibehalten werden. Die derzeit bestehende 2-G-Pflicht in Innenräumen im Kultur- und Freizeitbereich sowie in der Gastronomie soll auf jeden Fall fallen. Somit wäre der Zugang wieder ohne jede Nachweispflicht möglich. Aktuell wird diskutiert, ob einige Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln vorerst noch beibehalten werden sollen. Auch in der Nachtgastronomie, in Hallenbädern und bei intensiven körperlichen Aktivitäten könnte die 2-G-Regel weiterhin gelten.

Auch Deutschland will offenbar lockern

Auch in Deutschland könnten in knapp fünf Wochen alle tiefgreifenden Beschränkungen auslaufen. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, heißt es am Montag in einem Entwurf für die Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) in der Ministerpräsidentenkonferenz. Der Entwurf, der mehreren Medien vorliegt, könnte sich bis Mittwoch aber noch ändern.

In einem ersten Schritt sollen demnach aber der Zugang zum Einzelhandel „bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen“ sowie private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern erlaubt werden. Ab dem 4. März kämen Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken und Klubs sowie für Großveranstaltungen hinzu. Ab dem 20. März „entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ wie auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Bund und Länder wollen aber an „niederschwelligen Basisschutzmaßnahmen“ wie dem Tragen von Masken festhalten – insbesondere in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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