Ohne Richter-OK: Verfassungsschutz soll in Wohnungen eindringen dürfen

Ein Gesetzesentwurf sorgt in Deutschland derzeit für hitzige Debatten: Damit könnte es dem Verfassungschutz in Zukunft möglich sein, Privatwohnungen zu betreten, um Spähsoftware zu installieren.
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Ohne Richter-OK: Verfassungsschutz soll in Wohnungen eindringen dürfen

Symbolbild („Troianus ad Portas“): Martin aka Maha via Flickr [CC BY-SA 2.0] (Bildausschnitt)

Ein Gesetzesentwurf sorgt in Deutschland derzeit für hitzige Debatten: Damit könnte es dem Verfassungschutz in Zukunft möglich sein, Privatwohnungen zu betreten, um Spähsoftware zu installieren.

Berlin. – Der Entwurf des Innenministeriums unter Horst Seehofer (CSU) zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ liegt bereits seit Monaten vor. Ein Passus sorgt nun dem MDR zufolge nun allerdings für besondere Aufregung: Künftig soll nicht nur die Polizei, sondern auch der Verfassungsschutz in Privatwohnungen eindringen dürfen. Und zwar völlig ohne richterlichen Beschluss.

Bundestrojaner: Installation in Wohnung ohne Richterbeschluss

Bereits länger ist bekannt, dass den Mitarbeitern der Behörde künftig möglich sein soll, Überwachungssoftware – einen sogenannten „Bundestrojaner“ – einzusetzen. Schon diese Provision sorgte für heftige Kritik, dem SPD-geführten Justizministerium gehen bereits diese Eingriffe zu weit. Man verweist bei den Sozialdemokraten auf den Koalitionsvertrag, welcher eine „maßvolle“ Erweiterung der Kompetenzen vorsieht.

Wie die SZ bereits in der Vorwoche berichtete, stellte Fredrik Roggan, Rechtsprofessor an der Polizeihochschule Brandenburg, nun fest, dass die vorgesehenen Befugnisse noch weiter gehen. Und zwar könnte eine solche Software nicht nur im öffentlichen Raum aufgespielt werden – sondern jederzeit in der Wohnung eines Betroffenen. Das grüne Licht eines Richters bräuchte es in diesem Fall auch nicht mehr.

Debatte um Unverletzlichkeit der Wohnung

Gerade dort sehen Kritiker einen unzulässigen, weiteren Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Bereits im Jahr 1998 sorgte die damalige Novelle von Art. 13 des Grundgesetzes, welche die Abhörung von Wohnungen überhaupt ermöglicht, für einige Empörung. Allerdings ist nach dem bislang geltenden Recht hierfür eine richterliche Anordnung nötig. Und auch nur dann, wenn es um die „Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ geht.

Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP, hält den Vorstoß für untauglich. Wenn der Verfassungsschutz heimlich in Wohnungen eindringe, sei dies eine „absolute Übertretung seiner Befugnisse“. Man wolle in Deutschland „keine Geheimpolizei“ sondern einen Nachrichtendienst unter richterlicher Kontrolle. Auch die Grünen sehen einen „massiven Eingriff in die Bürgerrechte“, sie treten für eine völlige Reform des Verfassungsschutzes ein.

Verfassungsschutz hält Zahl der Handyortungen geheim

Gleichzeitig befindet sich auch die Praxis des Verfassungsschutzes in der Kritik. Dies ergibt sich laut Zeit aus der zweimal jährlich getätigten Anfrage des Linken-Bundestagsabgeorndeten Andrej Hunko nach der Häufigkeit sogenannter „Stiller SMS“ durch Behörden. Mit diesen können Personen geortet werden, ohne dass der ‚Empfänge‘ davon etwas mitbekommt.

Bis einschließlich 2017 stellte sich dabei heraus: Mit durchwegs 100.000 bis 180.000 Ortungen pro Halbjahr bediente sich der Bundesverfassungsschutz am häufigsten dieser Möglichkeit. Seit einem Jahr wird diese Ziffer allerdings von der Bundesregierung zurückgehalten – und zwar „aus Gründen des Staatswohls“. Gerade die ständigen Anfragen könnten zu einer „Verdichtung […] eines umfassenden Lagebilds“ beitragen.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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