Regierung will Erbschaftssteuer auf Wohneigentum erhöhen
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab Ende 2022 die Erbschafts- und Schenkungssteuern drastisch erhöht werden. Für potentielle Erben bedeutet das zusätzliche Mehrkosten.
Berlin. – Mit dem 1. Januar soll das neue Gesetz über die „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“ in Kraft treten. Damit will die Bundesregierung Immobilien steuerlich höher bewerten und damit auch stärker belasten. Konkret wird das Finanzamt bei einem Erbfall prüfen, ob es vergleichbare Objekte in der Umgebung gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zukünftig über das „Sachwertverfahren“ der Wert mit wechselnden Faktoren berechnen. Der Vizepräsident des Steuerberater-Verbandes Köln, Egbert Dahley, schätzt eine Verteuerung als wahrscheinlich ein: „Im schlimmsten Fall können sich bis zu 60 Prozent höhere Grundstückswerte ergeben.“
Kritik und Hilflosigkeit
Betroffene könnten, um die künftigen Zusatzbelastungen zu umgehen, bereits jetzt ihr Eigentum auf die potentiellen Erben umschreiben. Egbert Dahley rät zur Vorsicht, unvorhergesehene Änderungen der Lebensumstände könnten dann jedoch zu größeren Verwerfungen führen. Der Autor Ulrich van Suntum fordert in einem Artikel der Jungen Freiheit eine generelle Überprüfung der Erbschaftssteuer. Einerseits sei eine Erbschaft kein Einkommen und dürfe nicht wie ein solches besteuert werden. Gleichzeitig löse sich die Erbschaftssteuer mit dem neuen Gesetz weiter von der Leistungsfähigkeit der Erben. Van Suntum empfahl eine weitestgehende Abschaffung der Erbschaftssteuer im jetzigen Sinne.