Schiedsgericht fällte Urteil: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus Partei aus

Aufgrund „parteischädigenden Verhaltens“ hat das Bundesschiedsgericht der Partei den Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Alternative für Deutschland (AfD) beschlossen.
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Schiedsgericht fällte Urteil: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus Partei aus
© US Air Force /Incirlik Air Base [CC0]

Aufgrund „parteischädigenden Verhaltens“ hat das Bundesschiedsgericht der Partei den Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Alternative für Deutschland (AfD) beschlossen.

Berlin. – Der Bundesvorstand forderte bereits seit längerer Zeit den Ausschluss der in weiten Kreisen der Partei umstrittenen Politikerin. Zuletzt wurde sie trotz des Ausschlussverfahrens zur Landesvorsitzenden Schleswig-Holsteins gewählt. Diesem Landesverband attestieren die Kieler Nachrichten nun nach dem Vollzug des Ausschlusses ein „Chaos“.

Landesgericht lehnte Parteiausschluss ab

Zuvor lehnte das schleswig-holsteinische Landesschiedsgericht einen Parteiausschluss der 64-Jährigen ab. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, stellte der Bundesvorstand anschließend einen Antrag zur Prüfung der Entscheidung. Nun entschied das Bundesschiedsgericht und Doris von Sayn-Wittgenstein wurde der Partei verwiesen.

Das Urteil des Gerichts bezieht sich unter anderem auf ein vermeintlich „parteischädigendes Verhalten“ der Politikerin. Zum Vorwurf gereichte außerdem die Förderung und der Aufruf zur Unterstützung des Vereins Gedächtnisstätte, welcher neben diversen anderen Organisationen und Vereinen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Die Betroffene hatte ihr dortiges Wirken stets als private Initiative zur Gedenkkultur dargestellt.

Sayn-Wittgenstein will Urteil anfechten

Sayn-Wittgenstein selbst gab an, das Urteil des Bundesschiedsgerichts anfechten zu wollen. Wörtlich sagte sie der „Deutschen Presse Agentur“: „Das eine ist die Mitgliedschaft und das andere ist die Wahl. Wir müssen uns nach dem Parteiengesetz ausrichten.“ Deshalb wolle sie auch weiterhin Landesvorsitzende bleiben, die Kür zu selbiger erst im Juni sieht sie als höherwertig an.

Sayn-Wittgenstein sieht ihren Rauswurf als „Teil eines geplanten Umbaus“ der Partei. Personen aus ihrem unmittelbaren Umfeld sprachen laut Frankfurter Rundschau von einem „Skandalurteil“. Noch im Jahr 2017 scheiterte ihre Kandidatur um den Bundesvorsitz der Partei nur hauchdünn – nach einem zweifachen Patt bei ihrer Kandidatur gegen den Berliner AfD-Chef Pazderski einigten sich beide Lager auf Gauland.

Hochrangige AfD-Politiker begrüßen Schiedsurteil

Die Reaktion vieler AfD-Politiker, insbesondere aus den bürgerlichen Teilen der Partei, auf das Urteil fiel positiv aus. So erklärte beispielsweise Uwe Junge, die Entscheidung des Gerichts sei „klug und weitsichtig“ gewesen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Kay Gottschalk zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil.

Dieser sagte, das Schiedsurteil zeige, dass sich die AfD gegen Extremismus zur Wehr setze“. Den Vorwurf einer Nähe zu rechtsextremistischem Gedankengut hatte Sayn-Wittgenstein ihrerseits immer vehement verneint – konnte mit ihrem Dementi aber weite Teile ihrer Partei nicht überzeugen.

Mögliche Verluste bei Landtagswahlen?

Nicht alle stimmten jedoch dem Urteil zu. Besonders vor den anstehenden Landtagswahlen befürchten viele Mitglieder der AfD einen Verlust potenzieller Wähler. Das Compact-Magazin sieht darin ein taktisches Signal an bürgerliche Wählerschichten. Es hält aber ebenso für möglich, dass sich stattdessen radikaleres Wählerpotenzial von der Partei abwenden könnte.

Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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