Sellner klagt grüne Generalsekretärin: Auslieferung Voglauers beantragt
Aufgrund einer Klage von Martin Sellner beantragt das Landesgericht Klagenfurt die Aufhebung der Immunität der Generalsekretärin der Grünen.
Wien. – Der österreichische Autor Martin Sellner hat die Generalsekretärin der Grünen, Olga Voglauer, geklagt. Grund ist eine Äußerung der Abgeordneten, in der sie ihn fälschlicherweise des Hitlergrußes bezichtigt hatte. Der Konflikt begann Ende Juli, als Sellner bei einer Veranstaltung in Saarbrücken auftrat. Gegendemonstranten warfen ihm vor, den Hitlergruß gezeigt zu haben, woraufhin die Polizei Ermittlungen einleitete. Die Vorwürfe konnten jedoch nicht bestätigt werden.
Voglauers Auslieferung beantragt
Am 2. August kommentierte Voglauer den Vorfall auf X: „Wird die FPÖ auch weiterhin die Nähe zu einer Organisation suchen, deren bekanntestes Gesicht den Hitlergruß zeigt?“ Diese Behauptung erwies sich als haltlos, wie ein Urteil des Landesgerichts Klagenfurt am 10. September feststellte. Voglauer wurde zur Unterlassung und zum Widerruf verurteilt. Das tat sie Ende September auch, allerdings nicht fristgerecht. Der Grund, den sie damals angab: Ihr Laptop war kaputt (FREILICH berichtete).
Sellner erstattete am 18. Oktober Privatanklage gegen Voglauer wegen übler Nachrede (§ 111 StGB). Im Falle einer Verurteilung droht der Grünen-Politikerin eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Landesgericht Klagenfurt beantragte daraufhin mit Schreiben vom 5. Dezember beim Nationalrat die Auslieferung Voglauers, um die Strafverfolgung zu ermöglichen.
Immunitätsausschuss entscheidet über Auslieferung
Der Fall wird nun vom Immunitätsausschuss des Nationalrats geprüft. Dabei geht es um die Frage, ob Voglauers Äußerung im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit stand. Sollte der Ausschuss dies bejahen, wäre Voglauer vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.