Schwesigs Kabinett stellte 90 Strafanzeigen wegen Beleidigung und übler Nachrede
Es kommt immer wieder vor, dass Politiker beleidigt werden. Bei einer Anzeige können sich die Betroffenen auf einen Paragrafen berufen, der speziell Politiker schützt. Kritiker halten diesen jedoch für überflüssig.
Schwerin. – Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern haben in den Jahren 2022 bis 2024 in rund 90 Fällen Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede gestellt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Darunter sind auch drei Anzeigen, die sich auf den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) beziehen, der speziell Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens regelt.
AfD kritisiert Sonderrechte für Politiker
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer, äußerte sich zu den Ergebnissen der Anfrage und kritisierte den §188 StGB als „Relikt vergangener Zeiten“. Er verglich den Paragrafen mit dem überholten Begriff der Majestätsbeleidigung und betonte, dass Politiker Kritik aushalten müssten, ohne Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, die sie vor der freien Meinungsäußerung der Bürger schützten. „Die niedrige Anzahl von nur drei Fällen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass dieser Paragraf überflüssig ist und der für alle Bürger geltende §185 ohnehin ausreicht“, so Kramer weiter. Die AfD setzt sich daher für die Abschaffung des §188 ein, um „echte Meinungsfreiheit ohne Sonderrechte für die politische Klasse“ zu ermöglichen.