Sieg vor Gericht: FPÖ darf DÖW als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen
Das Wiener Handelsgericht hat entschieden: Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen. Die Klage des DÖW auf Unterlassung und Widerruf wurde abgewiesen.
Wien. – Erst vor wenigen Tagen hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) mit seinem jüngsten Bericht für Aufsehen gesorgt. Darin wurden angeblich „rechtsextreme“ Strukturen und auch konservative Positionen sowie einzelne ÖVP-Politiker ins Visier genommen. Besonders brisant war die Erwähnung strenggläubiger Katholiken im Zusammenhang mit Extremismus.
Doch nun hat das DÖW eine juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Wien entschied, dass die FPÖ das Archiv als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen darf. Die Unterlassungs- und Widerrufsklage des DÖW gegen die FPÖ wurde damit abgewiesen. Das DÖW hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen.
FPÖ-Kritik an DÖW
Die Freiheitlichen hatten den Bericht des DÖW massiv kritisiert. Bereits im August 2023 hatte FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer das Archiv als ideologisch geprägte „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnet und den Auftrag der Regierung an das DÖW in Frage gestellt. Diese Äußerungen führten zur Klage des DÖW.
Das Handelsgericht Wien betonte in seinem Urteil nun aber, dass das DÖW zwar wissenschaftlich arbeite, wies aber auch auf seine politische Positionierung hin: „Wer sich laufend an einer öffentlichen Debatte zu einem bestimmten Thema des allgemeinen Interesses und insbesondere politischen Themen beteiligt, betritt regelmäßig die politische Bühne und muss daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen“, heißt es in der Urteilsbegründung.