Das Wiener Handelsgericht hat entschieden: Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen. Die Klage des DÖW auf Unterlassung und Widerruf wurde abgewiesen.
Die SPÖ muss FPÖ-Chef Herbert Kickl Schadenersatz zahlen und eine Gegendarstellung veröffentlichen. Hintergrund sind Behauptungen gegen Kickl in einem Newsletter.
ÖVP-Abgeordneter Hanger unterliegt erneut vor Gericht: Keine Beweise für Beteiligung von FPÖ-Chef Kickl an der Veröffentlichung der „Pilnacek-Files“.