Klatsche vor Gericht: Darum muss die SPÖ nun Schadenersatz an Kickl zahlen
Die SPÖ muss FPÖ-Chef Herbert Kickl Schadenersatz zahlen und eine Gegendarstellung veröffentlichen. Hintergrund sind Behauptungen gegen Kickl in einem Newsletter.
Wien. – Die SPÖ wurde vom Handelsgericht Wien zu einer Entschädigungszahlung von 1.500 Euro an FPÖ-Chef Herbert Kickl verurteilt. Zusätzlich muss die Partei rund 6.900 Euro an Verfahrenskosten tragen. Auslöser des Verfahrens war ein von der SPÖ veröffentlichter Newsletter, in dem Kickl eine Nähe zu einem bekannten Neonazi unterstellt wurde: „FPÖ-Chef Kickl pflegt enge Kontakte zu dem verurteilten Neonazi (...) und er will sich nicht von den rechtsextremen Identitären distanzieren“, hieß es darin.
Falsche Behauptungen über Innenministertätigkeit
Daneben wurde in dem Newsletter auch die Behauptung verbreitet, Kickl habe als Innenminister eine Hausdurchsuchung im damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) veranlasst. Ziel sei es gewesen, eine Liste aus dem Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die diese Nähe belegen sollte.
Das Gericht stellte in seinem Urteil, das der APA vorliegt, fest: „Es kann – vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs – kein Zweifel daran bestehen, dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern.“ Die Äußerungen der SPÖ wurden als „unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung“ eingestuft. Neben der Entschädigungszahlung muss die SPÖ eine Gegendarstellung veröffentlichen, um die Vorwürfe richtig zu stellen.