Bezeichnung ‚rechtsradikal‘: alles roger? beruft gegen „unhaltbares Urteil“
Überraschendes Urteil des Handelsgerichts Wien: SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda darf das Magazin alles roger? als „rechtsradikal“ bezeichnen.
Wien. – Das Gericht sieht zwar die Behauptung, wonach das patriotische Druckwerk eine „rechtsradikale Neonazi-Postille“ sei, „nicht als reine Tatsachenbehauptung“ an. Allerdings enthalte diese Einschätzung die Elemente eines zulässigen Wertungsurteils, so die Begründung des Handelsgerichts Wien. Das Magazin will gegen die Entscheidung berufen.
Drozda verpflichtete sich in Vergleich zu Unterlassung
Dem Urteil war eigentlich eine Vereinbarung zwischen den Streitparteien vor demselben Gericht vorausgegangen. Dort verpflichtete sich Drozda im Februar, derartige Bezeichnungen zu unterlassen – Die Tagesstimme berichtete. Neben alles roger? hatte Drozda in einer Debatte um Inserate in patriotischen Medien auch den Wochenblick mit der beklagten Beschreibung abgewertet.
Allerdings stimmte der rote Geschäftsführer dem Standard zufolge damals nur einem Teilvergleich zu und wollte festgestellt haben, dass es prinzipiell zulässig sei, dem Magazin eine rechtsradikale oder gar rechtsextreme Blattlinie zu unterstellen. Entsprechend siegessicher gab sich Drozda auf Twitter:
Nun ist es offiziell – und juristisch abgesichert: Das Magazin „alles roger?“ darf als rechtsradikal bezeichnet werden. Wir haben vor dem Handelsgericht Wien zahlreiche Beweise vorgelegt und in 1. Instanz Recht bekommen! pic.twitter.com/5mL7vTyraa
— thomas drozda (@thomasdrozda) August 21, 2019
alles roger?: Urteil ist „wirr und widersprüchlich“
Kein Verständnis für das aus ihrer Sicht „unhaltbare Urteil“ hat man bei der unterlegenen Partei. Der Richterspruch sei „wirr“ und „widersprüchlich“. Auch „sprachlich und semantisch“ sei dieser „holprig“, so alles roger? in einer Aussendung. Man hinterfragt die Feststellung des Gerichtes, dass zwar Wertungsurteile „nicht schrankenlos“ seien – diese Grenzen allerdings bei Politikern weiter gesteckt seien.
Auch die Beispiele, welche das Urteil für die Deckung der Aussagen durch die Meinungsfreiheit angebe, seien „teils haarsträubend“. Das Gericht bringe dort Beispiele, welche sich kritisch gegenüber Zuwanderung respektive Personen aus dem linken Spektrum gäben und verweist auf „polarisierende Berichterstattung“. Verwundert zeigt man sich außerdem über einen Richterwechsel zwischen Vergleich und Urteil.
Medium distanziert sich von „jeglichen Extremismen“
Insgesamt betrachtet man die Entscheidung als „Fehlurteil“, gegen welches man berufen will. Weiters weise man auch den „nicht erwiesenen Vorwurf“ von Drozda zurück und erinnere an seine Blattlinie. Diese sei online zu lesen und lasse „keine Fehlinterpretationen“ zu.
Man distanziere sich jedenfalls „von jeglichen Extremismen und Radikalismen“ – und zwar „egal ob links oder rechts“. Entsprechend werde man sich auch weiterhin „gegen politische Verunglimpfungen rechtlich zur Wehr setzen“.
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