Silvester-Tweet: Ermittlungen gegen Beatrix von Storch eingestellt

Nach einem Tweet kam es zu Jahresbeginn zu einer zeitweisen Twitter-Sperre für die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch. Außerdem gingen bei der Staatsanwaltschaft Köln über hundert Anzeigen ein. Nun kritisierte die Politikerin, dass über die Einstellung der Ermittlungen kaum berichtet werde.
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Silvester-Tweet: Ermittlungen gegen Beatrix von Storch eingestellt

Bild: Superbass via Wikimedia Commons [CC BY-SA 4.0

Nach einem Tweet kam es zu Jahresbeginn zu einer zeitweisen Twitter-Sperre für die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch. Außerdem gingen bei der Staatsanwaltschaft Köln über hundert Anzeigen ein. Nun kritisierte die Politikerin, dass über die Einstellung der Ermittlungen kaum berichtet werde.

Zu Silvester twitterte die Polizei in Nordrhein-Westfalen ihre Neujahrsgrüße in vier verschiedenen Sprachen, darunter Arabisch. Für von Storch war dies ein Grund zu einem Brückenschlag zu den Ereignissen der Kölner Silvesternacht 2015. Damals wurden hunderte Frauen von Personen mit nordafrikanischem Migrationshintergrund belästigt. Sie kommentierte den Beitrag der Exekutive mit folgenden Worten:

„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Twitter-Sperre und zahlreiche Anzeigen

Zuerst wurde der Twitter-Account der konservativen Politikerin wegen des Vorwurfs der „Hass-Rede“ für 12 Stunden gesperrt. In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen die AfD-Spitzenpolitikerin wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130 StGB) auf. Etablierte berichteten ausgiebig über den Vorfall, der öffentlich-rechtliche MDR erkannte in ihrer Äußerung sogar einen „rassistischen Kommentar“.

Für von Storch symbolisierte die Episode hingegen das „Ende des Rechtstaates“. Alexander Gauland, Bundessprecher der AfD und einer der beiden Spitzenkandidaten der Partei bei der vergangenen Bundestagswahl im September 2017, sprach in diesem Zusammenhang überhaupt von „Stasi-Methoden“. Auch er sprach von einem „Ende der Meinungsfreiheit“ und führte die Löschung direkt auf das am 1. Jänner 2018 eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zurück. Dieses sei vielmehr ein „Zensurgesetz von Heiko Maas“. Der SPD-Justizminister verteidigte das Gesetz anschließend gegen diese Bewertung.

Von Storch rügt Medien über Nicht-Berichterstattung

Nun steht fest, dass die Staatsanwaltschaft Köln alle Ermittlungen gegen die Bundestagsabgeordnete einstellte. Darüber berichtete bislang mit dem Kölner Stadtanzeiger erst ein regionales Medium. Deshalb ergriff Beatrix von Storch die Gelegenheit, diesen Umstand über Twitter zu kommentieren. Sie sparte nicht an Kritik und appellierte außerdem ausdrücklich an die Redaktionen bestimmter Leitmedien:

 

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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