Sozialversicherungsreform auf der Zielgeraden – AUVA bleibt bestehen

Am Dienstag will die türkis-blaue Regierung ihre Pläne zur Sozialversicherungsreform vorstellen. Geplant ist dabei neben einer weitreichende Reduktion der Krankenkassen auch eine Änderung der internen Machtverhältnisse. 
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Sozialversicherungsreform auf der Zielgeraden – AUVA bleibt bestehen

Bei der Reduktion der Sozialversicherungsträger ist eine AUVA-Auflösung nun offenbar endgültig vom Tisch. Symbolbild (AUVA-Zentrale in Wien-Brigittenau): Welleschik via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0]

Am Dienstag will die türkis-blaue Regierung ihre Pläne zur Sozialversicherungsreform vorstellen. Geplant ist dabei neben einer weitreichende Reduktion der Krankenkassen auch eine Änderung der internen Machtverhältnisse. 

Vom Tisch ist dabei auch endgültig eine mögliche Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Gerüchte über entsprechende Pläne sorgten in den vergangenen Wochen für erhitzte Gemüter. Auch die Selbstverwaltung und die eigenständige Beitragseinhebung durch die Sozialversicherungsträger bleibt aufrecht. Vorerst unbekannt bleiben die Pläne zur Harmonisierung von Versicherungsleistungen, wie ein Gesundheitsökonom kürzlich forderte. Teilweise unterscheiden sich Selbstbehalte und Leistungen zwischen den Einrichtungen erheblich.

Krankenkassen: Aus 21 mach fünf

Derzeit verfügt Österreich noch über insgesamt 21 verschiedene Sozialversicherungseinrichtungen. Wie die Presse berichtet, sollen die neun Gebietskrankenkassen formell zu einer gemeinsamen „Österreichischen Gesundheitskasse“ zusammengefasst werden. Die fünf bestehenden Betriebskrankenkassen, Neugründungen waren zuletzt nicht mehr möglich, würden entfallen. Bauern (SVB) und Selbständige (SVA) würden zusammengeführt, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und jene des öffentlichen Dienstes (BVA) bleiben bestehen. Als fünfte Kasse bleibt die AUVA bestehen.

Selbstverwaltung: Mehr Arbeitgeber-Interessensvertretung

Innerhalb der Krankenkassen sollen auch die Machtverhältnisse abgeändert werden. Bislang saßen insbesondere in den Gremien der Gebietskrankenkassen zu 80% Arbeitnehmervertreter. Aufgrund der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse ergab sich in sieben der neun Gebietskrankenkassen eine Mehrheit von SPÖ-Gewerkschaften. Hinkünftig sollen jeweils zur Hälfte der Mandate den Interessensvertretungen der Arbeitgeber und jenen der Arbeitnehmer zufallen. Kritiker der Reform befürchten deshalb einen wachsenden Machteinfluss von regierungsnahen Vertretern in der Selbstverwaltung.

Kritiker: Sorge vor Einsparungen und Ineffizienz

Widerstand gegen diese Pläne gibt es weiterhin von verschiedenen Seiten. Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) wehrt sich gegen die Eingliederung in die Beamtenversicherung BVA. Sie vertritt rund 235.000 Versicherte und befürchtet den NÖN zufolge Einsparungen „bei den Menschen“. Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) möchte die Änderungen nicht fraglos hinnehmen.

Bereits am Dienstag beschwerten sich hochrangige Vorarlberger Vertreter im Gesundheitsbereich über die geplante Kassenreform. VGKK-Chef Manfred Brunner verglich in diesem Zusammenhang die Zentralisierung überhaupt mit den Zuständen in der DDR. Seiner Ansicht nach sei „groß […] nicht gleich billiger“, allfällige Beseitigung von Ineffizienzen müssten bei der Harmonisierung von Spitälern ansetzen. Deren Verwaltung verbleibe hingegen weiterhin in der Zuständigkeit der Länder.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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