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SPD-Mann griff AfD-Politiker in Kneipe an – AfD-Politiker muss zahlen

Im Zusammenhang mit dem Angriff des SPD-Politikers Lukas Gottschalk auf den AfD-Politiker Norbert Raatz und dem daraus viral gegangenen Kneipenvideo hat Gottschalk einen juristischen Erfolg erzielt.

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SPD-Mann griff AfD-Politiker in Kneipe an – AfD-Politiker muss zahlen

Das Video mit dem Angriff auf den AfD-Kommunalpolitiker ging im Dezember 2024 viral.

© Screenshot YouTube

Hürth. – Am frühen Morgen des 21. Dezember kam es in der Alt-Hürther Gaststätte Adlerhof zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk und dem AfD-Stadtverordneten Norbert Raatz. Ein Video aus einer Überwachungskamera, das damals viral ging, zeigte, wie Gottschalk seinen Kontrahenten mehrfach angreift, unter anderem mit einem Fußtritt. Dem sollen fremdenfeindliche Äußerungen vorausgegangen sein. Nun gibt es Bewegung in der Sache.

AfD-Politiker erhielten Anwaltspost

Wie der nordrhein-westfälische AfD-Landtagsabgeordnete Sven Tritschler in einer gemeinsamen Videobotschaft mit Raatz betont, sei der Vorwurf, es habe vor dem Angriff auf den AfD-Politiker rassistische Äußerungen gegeben, „Blödsinn“. Dies werde auch deutlich, wenn man sich die Momente vor dem Angriff im Video anschaue. Tritschler kritisiert an dieser Stelle, dass Gottschalk sich nicht entschuldigt, sondern stattdessen Post von seinem Anwalt verschickt habe. Empfänger seien neben Tritschler selbst viele weitere Personen, die das Video geteilt hätten.

Raatz habe zunächst eine Abmahnung erhalten, später sei ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt worden, weil, so die Argumentation von Gottschalks Anwalt, die in dem Video zu hörenden Worte „da hat doch keiner was gesagt“, „jetzt reichts“, „komm halt deine Fresse“, „Junge, was willst du“ und „Nazischwein“, gesprochen in einer Kneipe, „offensichtlich“ eine Art vertrauliches Wort und damit besonders geschützt seien.

Gottschalk vor Gericht erfolgreich

Während Tritschler noch dachte, was das für ein „Blödsinn“ sei, habe Gottschalk vor Gericht tatsächlich Recht bekommen und nun eine einstweilige Verfügung gegen Raatz erwirkt. Als Tritschler davon erfuhr, habe er das Video entfernt und später ohne Ton veröffentlicht, wobei auch diese tonlose Version wieder massenhaft geklickt worden sei, erklärt er. Er wisse nicht, ob der Effekt jetzt so sei, wie Gottschalk es sich gewünscht habe.

Für Raatz, der seine Arbeit ehrenamtlich mache, sei die einstweilige Verfügung unterdessen ein herber Rückschlag. Er bleibe nun auf erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen, bisher musste er laut eigenenen Angaben bereits 2.500 Euro zahlen. Deshalb rief Tritschler am Ende des Videos auch zu Spenden für den Betroffenen auf.

Tritschler spricht im Zusammenhang mit dem Urteil von einem Skandal und von „deutscher Deppenjustiz“. Auch in den Kommentaren unter dem Video zeigen sich viele Nutzer empört über das Verfahren. Einer schreibt von einem „äußerst phantasievollen Urteil, wenn man das Video gesehen hat“. Andere fragen sich, wie das sein könne. Gottschalk habe sein Persönlichkeitsrecht wahrgenommen, vermutet ein anderer Nutzer in den Kommentaren – er gehe davon aus, dass es in dem Urteil nicht um Körperverletzung gegangen sei, es sich also um unterschiedliche Verfahren handele.

Ermittlungen wegen verschiedener Vorwürfe

Nach dem Vorfall in der Kneipe hatten sowohl Gottschalk als auch Raatz Anzeige erstattet. Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnte, übernahm die Kriminalinspektion Staatsschutz der Kölner Polizei die Ermittlungen. Ein Polizeisprecher erklärte später, es werde wegen verschiedener Vorwürfe ermittelt – unter anderem wegen Beleidigung, Volksverhetzung, einfacher und gefährlicher Körperverletzung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und des Persönlichkeitsrechts durch Bildaufnahmen.

In der Woche nach dem Vorfall hatte Gottschalk zunächst angekündigt, sein politisches Engagement ruhen zu lassen. Am 10. Jänner zog er schließlich weitergehende Konsequenzen und teilte mit: „Ich lege mein Ratsmandat und mein Kreistagsmandat nieder.“

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