Umweltverfahren: Kontroverse um neue Richtlinien für NGOs
Eine geplante Gesetzesänderung mit neuen Richtlinien für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Hinblick auf Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sorgt seit Donnerstag für hohe Wellen in Politik und Gesellschaft.
Wien. Mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ passierte das Paket, welches strengere Vorschriften einführen will, den Umweltausschuss. Demnach soll es künftig nur mehr Vereinen mit mindestens 100 Mitgliedern möglich sein, als Partei bei einem UVP-Verfahren teilzunehmen. Diese müssen außerdem namentlich und mit Adresse erwähnt werden. Bei Anträgen von Verbänden ist eine Auflistung der mindestens fünf notwendigen Vereine vonnöten.
Opposition und Umweltorganisationen wittern Skandal
Gerade letztere Änderung sorgte am Donnerstag für einige Kritik. So zeigte sich SPÖ-Umweltsprecher Klaus Feichtinger „erschüttert“ über die Neuerung. Auf diese Weise plane die Regierung einen „Generalangriff“ auf Umweltorganisationen und versuche die „zivilgesellschaftliche Beteiligung auszuschalten“. Der Datenschutzsprecher der Partei sprach angesichts der Offenlegungspflicht von einem „datenschutzrechtlichen Skandal“. Neben der Opposition, welche geschlossen gegen die Vorlage stimmte, meldeten sich auch potenziell betroffene Gruppen zu Wort.
Die NGO Global 2000 etwa hält diese in einer Aussendung vom Freitag für „rechtswidrig“. Die Erhöhung der nötigen Mitgliederzahl sei „willkürlich“, viele jahrelang aktive Gruppen wären künftig vom Prozess ausgeschlossen. Die verpflichtende namentliche Nennung stelle gar einen „unverhohlen Versuch“ dar, eine „Einschüchterung der Zivilgesellschaft“ zu bezwecken. Greenpeace sah darin sogar einen „besorgniserregenden Schritt in Richtung Orbanisierung“
Antragsteller: Transparenz und internationaler Vergleich
Wenig Verständnis für diese Kritik hatten naturgemäß Vertreter der Regierungsparteien. Der ÖVP-Abgeordnete Johannes Schmuckenschlager, der den Antrag gemeinsam mit Walter Rauch (FPÖ) einbrachte, verwies auf internationale Standards. Die geplanten Änderungen hätten sich etwa in Schweden in der Praxis bewährt. Die namentliche Nennung der Vereinsmitglieder würde für transparente Verfahren sorgen.
Außerdem räume der Entwurf den NGOs sogar zusätzliche nachträgliche Überprüfungsmöglichkeiten ein. Er freute sich außerdem über künftig beschleunigte UVP-Verfahren. Gleichzeitig kämen weitere Prüfbereiche hinzu, etwa Klimawandel und Flächenversiegelung.