Volksbegehren gegen Zwangsimpfungen gestartet

In Wien wurde am 9. Juni das „Volksbegehren gegen Impf-Zwang“ vorgestellt. Die Unterstützungsphase begann am selben Tag. Initiator ist das „Unabhängige Personenkomitee zur sofortigen Aufhebung aller Corona-Zwangsmaßnahmen“.
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Volksbegehren gegen Zwangsimpfungen gestartet

Pressekonferenz zur Vorstellung des Volksbegehrens. Mitte: Dr. Peer Eifler und Inge Rauscher. Bild: privat.

In Wien wurde am 9. Juni das „Volksbegehren gegen Impf-Zwang“ vorgestellt. Die Unterstützungsphase begann am selben Tag. Initiator ist das „Unabhängige Personenkomitee zur sofortigen Aufhebung aller Corona-Zwangsmaßnahmen“.

Wien. – Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus haben in Österreich viel Kritik hervorgerufen – von der FPÖ sowie zahlreichen anderen Gruppen, die laufend Demonstrationen veranstalten. Auf besondere Ablehnung stößt bei vielen Kritikern eine mögliche verpflichtende Impfung gegen das Virus. Zwar ist eine solche derzeit nicht geplant, jedoch wird diese Forderung immer wieder von hohen Entscheidungsträgern erhoben, wie etwa vom Weltärztepräsident. Auch in Österreich gibt es prominente Unterstützer einer Zwangsimpfung: Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres sowie die Landeshauptleute Oberösterreichs, der Steiermark und des Burgenlands. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) lehnt eine Impfpflicht jedoch ab.

Volksbegehren will Verfassungsänderung gegen Impfpflicht

Am 9. Juni wurde ein Volksbegehren eingebracht, das durch eine Änderung der Verfassung eine Impfpflicht verunmöglichen will. Ebenfalls soll in der Verfassung verankert werden, dass ungeimpfte Personen nicht benachteiligt werden dürfen. Bevollmächtigter des Volksbegehrens ist Rudolf Gehring von der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ). Unterstützt wird es unter anderem von der Initiative Heimat und Umwelt, dem impfkritischen Verein AEGIS, Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund sowie mehreren Ärzten. Diese haben sich im „Unabhängigen Personenkomitee zur sofortigen Aufhebung aller Corona-Zwangsmaßnahmen“ zusammengeschlossen. Das Volksbegehren wurde am 9. Juni in einer Pressekonferenz in Wien vorgestellt, wobei die Initiatoren ihre Beweggründe schilderten.

Der Arzt und Psychotherapeut Peer Eifler betrachtet das Coronavirus als nicht gefährlicher als andere Grippeviren. Hohe Sterberaten in manchen Ländern, etwa Italien oder USA, lägen an falschen Behandlungsmethoden, meint der Allgemeinmediziner. Coronaviren mutierten außerdem häufig, sodass eine Impfung auch deshalb nicht sinnvoll sei. Eifler zeigte sich ebenfalls besorgt über die Bestrebungen, schon in relativ kurzer Zeit einen Impfstoff bereitzustellen. Die Entwicklung eines Impfstoffes dauere normalerweise vier bis fünf Jahre. Wegen seiner Ansichten zum Coronavirus wird Eifler von der Ärztekammer mit dem Ausschluss bedroht.

Gehring: „Gegen Bevormundung und Entrechtung“

Rudolf Gehring wiederum betonte, dass jede Impfung eine freie Entscheidung bleiben müsse. Das Volksbegehren richte sich generell gegen die Bevormundung und Entrechtung der Bevölkerung. Christian Zeitz sah ebenfalls Grundrechte bedroht, nicht nur durch eine Zwangsimpfung, sondern durch die Anti-Corona-Maßnahmen generell. So sei die Freizügigkeit der Person durch die Ausgangsbeschränkungen außer Kraft gesetzt worden. Zeitz sprach von einem „Putsch der Regierung gegen die Demokratie“.  Die Anti-Corona-Maßnahmen hätten einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Innenminister Karl Nehammer warf er eine totalitäre Rhetorik vor, da dieser Personen, die sich nicht an die Maßnahmen hielten, als „Lebensgefährder“ eingestuft habe.

Franziska Loibner vom Verein AEGIS warnte indes vor möglichen Impfschäden. Ihr Mann sei Arzt und habe viele Impfschäden gesehen, leichte, schwere und auch tödliche. Nur sehr wenige Impfschäden würden jedoch anerkannt. Impfkritik werde von der Ärztekammer unterdrückt, kritische Ärzte würden mit Ausschluss bedroht und mit Verfahren überzogen, erklärte Loibner.

Das Volksbegehren befindet sich aktuell in der Unterstützungsphase. Es kann in allen Gemeindeämtern, Amtshäusern sowie online unterstützt werden. Sobald 8.401 Unterstützungserklärungen eingelangt sind, kann eine Eintragungswoche beantragt werden, innerhalb der man das Volksbegehren unterschreiben kann. Ab 100.000 Unterschriften muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

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