Wer Corona-Test verweigert, wird nicht abgeschoben
Die aktuelle Regelung ermöglicht einen weiteren Missbrauch des Asylrechts. Scharfe Kritik kommt von der FPÖ.
Wien. – Wiederholt wurden Abschiebungen verhindert, indem Schubhäftlinge einen PCR-Test verweigerten. Das geht aus einem Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das der TAGESSTIMME vorliegt, hervor. Viele Staaten verlangen vor der Einreise einen solchen negativen PCR-Test. Schubhäftlinge müssen also nur den Test verweigern und dürfen dadurch in Österreich bleiben.
Keine Abschiebung
Die Durchführung eines solchen Tests stelle nämlich laut Europäischer Menschenrechtskonvention einen „Eingriff in die körperliche Integrität“ dar. Damit braucht es die Mitwirkung bzw. Duldung der Testung durch die Betroffenen. Bei Verweigerung können die Schubhäftlinge „an dem geplanten Flug nicht teilnehmen“, heißt es im Schreiben des Ministeriums. Negative Folgen gibt es für die Migranten keine – im Gegenteil: „Das BFA prüft dann, ob eine Anhaltung in Schubhaft oder die Verhängung des gelinderen Mittels möglich ist. Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft noch gelinderes Mittel anwendbar sind, so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen“.
Schnedlitz: „Demütigung der eigenen Bevölkerung“
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz zeigt sich fassungslos: „Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge werden mit der Freiheit belohnt. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung.“