Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.
Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.
Vier Kindergartenkinder und zwei Erwachsene aus Frankreich wurden zum Teil schwer verletzt. Ein gläubiger Katholik griff ein. Nun diskutiert Frankreich über die bestialische Tat.
Der dringend tatverdächtige Iraker bricht nach seiner Verhaftung das Schweigen.