Die autonome Region im Nordosten Syriens bietet Deutschland die Aufnahme syrischer Flüchtlinge an. Über Entwicklungshilfe könnte verhandelt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Maria G. und ihre Kinder nach Österreich zurückkehren dürfen. Die Rückführung erfolgt aus Gründen des Kindeswohls.