Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz einen kürzlich abgeschobenen Marokkaner nicht zurückholen muss und dies damit begründet, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.
Das Thüringer Innenministerium ist mit seiner Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zum Entzug des Waffenscheins eines AfD-Mitglieds gescheitert.