In Bayern sorgt der Fall einer heruntergerissenen Israel-Flagge weiter für Aufregung. Die Täter können trotz ihrer antisemitischen Straftat nicht abgeschoben werden, wie jetzt aus einer Anfragebeantwortung hervorgeht.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fallen die Schutztitel von Migranten mit Asylstatus deutlich häufiger aufgrund von eigenem Fehlverhalten weg, als wegen Entfalls der Fluchtgründe.