Ein hat die geplante Abschiebung eines salafistischen Predigers aus Bonn in den Kosovo vorerst gestoppt. Die Stadt Bonn habe nicht ausreichend darlegen können, dass der Mann eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle.
Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.