Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.
Mit einer einstweiligen Anordnung entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung (IBD) nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf.