Eilantrag gegen BfV: Correctiv will Transparenz bei AfD-Beobachtung erwirken
Correctiv hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, um Informationen über die AfD und ihren aktuellen Beobachtungsstatus zu erzwingen.
Berlin/Köln. – Das Medienunternehmen Correctiv hat am Montag beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die Behörde zur Herausgabe von Informationen über die AfD und deren aktuellen Beobachtungsstatus zu zwingen, wie Correctiv bekanntgab.
Hintergrund des Antrags: AfD als „Verdachtsfall“
Im Mittelpunkt des Antrags steht die Frage, ob es ein angeblich neues Gutachten zur Einstufung der AfD gibt und zu welchem Ergebnis dieses möglicherweise gekommen ist. Die Bundespartei wird derzeit vom BfV als „Verdachtsfall“ geführt. Infrage steht nun, ob das neue Gutachten zu einer Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ führen könnte.
Correctiv stützt den Antrag dabei auf zwei wesentliche Rechtsgrundlagen. Zum einen wird Artikel 5 des Grundgesetzes angeführt, der der Presse einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden einräumt. Zum anderen wird § 16 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zitiert, der das BfV verpflichtet, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren.
Transparenz gefordert: Anhaltspunkte für Einstufung
Darüber hinaus sollten nach Ansicht von Correctiv „die zu Grunde liegenden hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einstufung durch den BfV veröffentlicht werden“ – es sei denn, diese Informationen unterliegen dem Geheimschutz.
„Trotz intensiver Bemühungen, darunter direkte Gespräche mit der Behörde und umfangreiche Recherchen, verweigert das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang jegliche inhaltliche Auskunft. Uns bleibt nur die Klage im Eilverfahren. Die Menschen in Deutschland müssen wissen, ob die AfD nach Ansicht des Bundesverfassungsschutzes gesichert rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt, bevor sie ihre Wahlentscheidung treffen. Jetzt gilt es. Nicht irgendwann“, so David Schraven, Gründer von Correctiv.
BfV verweigert Auskunft zu Arbeitsabläufen
Auf Anfrage hatte das BfV laut Correctiv erklärt, zu internen Arbeitsabläufen grundsätzlich keine Stellung zu nehmen. Maßnahmen und Bewertungen des Bundesamtes würden sich nach den eigenen Maßstäben der Behörde richten. Auch zur Frage, wann und in welchem Umfang die Öffentlichkeit informiert wird, äußerte sich das BfV nicht weiter: „Wir geben keine Stellungnahme zum Stand oder der weiteren Bearbeitung derartiger Vorgänge ab.“ Wie die Tagesschau berichtet, begründete das BfV seine Zurückhaltung mit möglichen Auswirkungen auf den Wahlkampf. Über den Eilantrag von Correctiv wird nun das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.