Britischer OGH urteilt: Frau ist, wer biologisch eine Frau ist
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste britische Gericht entschieden: Die gesetzliche Definition von „Frau“ bezieht sich eindeutig auf das biologische Geschlecht.
Aktivisten der Gruppe „For Women Scotland“ vor dem Obersten Gerichtshof.
© IMAGO / SOPA ImagesLondon. – Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch ein Grundsatzurteil gefällt: Die gesetzliche Definition von „Frau“ im Gleichstellungsgesetz bezieht sich demnach ausschließlich auf das biologische Geschlecht, wie Politico berichtet. „Die einstimmige Entscheidung dieses Gerichts ist, dass sich die Begriffe Frau und Geschlecht im Gleichstellungsgesetz 2010 auf eine biologische Frau und ein biologisches Geschlecht beziehen“, sagte Patrick Hodge, stellvertretender Vorsitzender des Gerichts, bei der Urteilsverkündung.
Schottisches Gesetz zu Frauenquoten war Auslöser
Hintergrund des Verfahrens war ein Gesetz der schottischen Regierung aus dem Jahr 2018, das die Beteiligung von Frauen in öffentlichen Gremien erhöhen sollte. Die damalige Regierung unter Nicola Sturgeon hatte daraufhin einen Änderungsantrag eingebracht, wonach auch Transfrauen mit einem Gender Recognition Certificate (GRC) als Frauen gelten sollten.
Schottische Gerichte hatten die Regelung bestätigt und geurteilt, dass der Begriff „Geschlecht“ nicht auf das biologische oder bei der Geburt zugewiesene Geschlecht beschränkt sei. Auch Personen mit GRC seien einzubeziehen.
Gerichtshof widerspricht schottischer Auslegung
Die Organisation For Women Scotland hatte gegen diese Auslegung geklagt und die Definition von Geschlecht als biologisch und unveränderlich gefordert. In seinem Urteil stellte der Oberste Gerichtshof nun klar: Die Bedeutung der Begriffe „Geschlecht“, „Mann“ und „Frau“ im britischen Gleichstellungsgesetz müsse sich auf das „biologische Geschlecht“ beziehen – jede andere Auslegung wäre „widersprüchlich und nicht praktikabel“.
In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Daher fällt eine Person mit einer Bescheinigung über die Anerkennung des weiblichen Geschlechts nicht unter die Definition einer ‚Frau‘ im Sinne des Gleichstellungsgesetzes von 2010, und die von den schottischen Ministern herausgegebenen gesetzlichen Leitlinien sind falsch.“
Regierung begrüßt rechtliche Klarheit
Die britische Regierung begrüßte das Urteil als wegweisend für die Praxis. „Geschlechtergetrennte Räume sind gesetzlich geschützt und werden von dieser Regierung immer geschützt sein“, sagte ein Regierungssprecher. Die Entscheidung schaffe „Klarheit und Vertrauen“ für Frauen sowie für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Frauenhäuser und Sportvereine.
Schottlands Erster Minister John Swinney kündigte an, das Urteil anzuerkennen. „Das Urteil schafft Klarheit zwischen zwei relevanten Gesetzen, die in Westminster verabschiedet wurden“, sagte er. „Wir werden uns nun mit den Auswirkungen des Urteils befassen. Der Schutz der Rechte aller wird die Grundlage unseres Handelns sein.“
Transorganisation kritisiert fehlende Beteiligung
Vertreter von Transrechtsorganisationen zeigten sich unterdessen enttäuscht. Vic Valentine von der Organisation Scottish Trans sagte, diese Entscheidung untergrabe den zentralen Zweck des Gender Recognition Act. Kritisiert wurde auch der Ablauf des Verfahrens: „Wir stellen fest, dass das Gericht Stellungnahmen von einer Reihe von Organisationen entgegengenommen hat, die sich für die Einschränkung der Rechte von Transpersonen eingesetzt haben, sich aber geweigert hat, eine einzige Transperson anzuhören, und das in einem Fall, in dem es um Transpersonen geht.“ Valentine betonte: „Wir glauben, dass das Urteil das völlige Fehlen der Stimmen von Transpersonen widerspiegelt“.
Gericht betont Schutzrechte für Transpersonen
Richter Hodge betonte jedoch, dass das Urteil nicht als Sieg einer Seite über die andere zu verstehen sei. Das Gleichstellungsgesetz biete weiterhin Schutz für Transpersonen, „nicht nur vor Diskriminierung aufgrund des geschützten Merkmals Geschlechtsumwandlung, sondern auch vor direkter Diskriminierung, indirekter Diskriminierung und Belästigung aufgrund der gelebten Geschlechtsidentität“.